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Gesetze und Links
Gesetze
Falls Sie sich direkt über die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich des Themas sexuelle Belästigung informieren wollen, können Sie die aktuell gültigen Gesetzestexte hier abrufen.
Für Fälle sexueller Belästigung an der Universität sind vor allem folgende gesetzlichen Regelungen wichtig:
- Das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) ist seit August 2006 in Kraft und geht weit über das alte Beschäftigtenschutzgesetz, das durch das AGG abgelöst wird, hinaus. Es gilt nicht nur für Beschäftigte sondern für alle Mitglieder und Nichtmitglieder der Universität.
- Das Landeshochschulgesetz (LHG) regelt die Rechte und Pflichten der Studierenden und der Universität gegenüber ihren Studierenden. Im Landeshochschulgesetz sind zwei Regelungen zum Umgang mit Fällen sexueller Belästigung enthalten.
- LHG § 4 (4): Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechpartnerin
- LHG § 62 (2): Exmatrikulation bei vorsätzlicher sexueller Belästigung
Weitere Gesetze, die im Fall einer sexuellen Belästigung relevant werden können:
Grundgesetz (GG):
- Art. 1 Abs. 1: Recht auf Würde
- Art. 2 Abs. 1 und 2: Persönlichkeitsrecht, Freiheit der Person
- Art. 3 Abs. 2 und 3: Gleichberechtigung von Männern und Frauen
Strafgesetzbuch (StrGB):
- § 174: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- § 177: Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
- § 183: exhibitionistische Handlungen
- § 184: Verbreitung pornographischer Schriften
- § 185: Beleidigung
- §186: Üble Nachrede
- § 223: Körperverletzung
- § 240: Nötigung
- § 331 Vorteilsannahme: Amtsträger im öffentlichen Dienst
Bürgerliches Besetzbuch (BGB):
- § 823: Schadensersatzpflicht
- § 253 Immaterieller Schaden
- § 847: Schmerzensgeld
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