Studienverlauf
Studienordnung | PDF | 58 kB
1. Semester
Einführendes Kompaktseminar
Ein einführendes Kompaktseminar in Form eines 3-tägigen Aufenthaltes im universitätseigenen Tagungszentrum Blaubeuren soll insbesondere der Erläuterung des Lehrprogramms dienen. Neben ausführlichen gemeinsamen Beratungen mit den zuständigen Fachvertretern steht die individuelle Studienplanung der Teilnehmer im Vordergrund. Ferner werden organisatorische und studientechnische Details besprochen. Zudem bietet diese erste Kompaktphase die Möglichkeit zum Kennenlernen der Studierenden untereinander sowie für Gespräche mit den Lehrenden.
EU im Internet
Diese für alle Studierenden obligatorische Veranstaltung beinhaltet Hinweise über die Bereitstellung individueller Zugänge zum Internet an der Universität Tübingen durch das Rechenzentrum und die am Aufbaustudiengang beteiligten Institute und eine Einführung in die spezifische Nutzung EU-relevanter Datenbaken und Informationsangebote zur Ergänzung der eigenen wissenschaftlichen Recherche.
Pflichtvorlesungen
Alle Studierenden müssen die folgenden Grundlagen-/Übersichtsvorlesungen in den drei beteiligten Fächern besuchen:
Rechtswissenschaft: Europarecht I (Institutionen, Rechtsquellen, Grundfreiheiten)
Wirtschaftswissenschaften: Grundlagen der Europäischen Integration
Politikwissenschaft: Das politische System der EU (Entwicklung, Strukturen, Entscheidungsprozesse, Politiken)
Falls eine dieser drei Vorlesungen im eigenen Hauptfach bereits absolviert worden ist, kann statt dessen eine andere Lehrveranstaltung im eigenen Fach aus der Liste der Wahlkurse belegt werden.
Wahlpflichtveranstaltungen im Wintersemester
Jeder Studierende muß insgesamt fünf Wahlpflichtveranstaltungen (Vorlesung oder Seminar) aus dem Lehrangebot der beteiligten Fachbereiche besuchen. Hierbei muß jeweils mindestens eine Veranstaltung aus den drei Fachbereichen gewählt werden. Die Teilnehmer können dabei bestimmen, wie viele Veranstaltungen sie im Winter- bzw. im Sommersemester besuchen.
Workshops im Wintersemester
Bei den Workshops handelt es sich um 1-1/2-tägige Kompaktseminare mit ausgeprägtem Praxisbezug, die jeweils einem speziellen Gegenstand (z.B. Agrarpolitik, Regional- und Strukturpolitik, Innen- und Rechtspolitik, Außen- und Sicherheitspolitik, Währungspolitik) gewidmet sind. Referenten sind Praktiker und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland. Im Wintersemester werden vier Workshops durchgeführt.
Exkursion
Die für alle Studierenden obligatorische Exkursion im Wintersemester führt nach Luxemburg und Brüssel (Dauer: 1 Woche). Ziel ist, die verschiedenen EU-Institutionen sowie in ihrem Umfeld angesiedelte Organisationen und Einrichtungen kennen zu lernen. Hierzu zählen etwa der EuGH, die EIB, die Verwaltung des EP, der EuRH sowie die Kommission, der Rat, die Ständige Vertretung der BRD und anderer EU-Mitgliedstaaten, Vertretungen der deutschen Länder und europäischen Regionen sowie von Verbänden, Organisationen und Unternehmen, Presse und Medien.
Praktikum
Das Pflicht-Praktikum (ca. 2 Monate zwischen Winter- und Sommersemester) wird in EU-Institutionen und Organisationen mit direktem Bezug zu EU absolviert; vorzugsweise in Brüssel. Bei der Vermittlung von Praktikumplätzen sind die Verantwortlichen des Studiengangs behilflich.
2. Semester
Wahlpflichtveranstaltungen im Sommersemester
Jeder Studierende muß insgesamt fünf Wahlpflichtveranstaltungen (Vorlesung oder Seminar) aus dem Lehrangebot der beteiligten Fachbereiche besuchen. Hierbei muß jeweils mindestens eine Veranstaltung aus den drei Fachbereichen gewählt werden. Die Teilnehmer können dabei bestimmen, wie viele Veranstaltungen sie im Winter- bzw. im Sommersemester besuchen.
Workshops im Sommersemester
Zwei Workshops zu Beginn des zweiten Semesters dienen der Vorstellung und Besprechung der individuellen Arbeitsvorhaben der Studierenden für die Masterarbeit. Zwei weitere Workshops werden nach dem Muster der Workshops des Wintersemesters durchgeführt.
Exkursionen
Im Sommersemester nehmen die Studierenden an zwei obligatorischen Exkursionen teil. Die Exkursion nach Frankfurt/Main dient dem Besuch der EZB sowie der Deutschen Bundesbank. Die Exkursion nach Straßburg dient dem Besuch des Europäischen Parlaments, sowie des Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europarats.
Masterarbeit
Die Master-Arbeit soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist (4 Monate) ein Problem aus dem Bereich der "European Studies" selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Das Thema - in einer der drei Fachbereiche angesiedelt - kann von den Studierenden nach Rücksprache mit dem fachlich zuständigen Betreuer (ein Mitglied des Lehrkörpers) frei gewählt werden. Die Master-Arbeit soll einen Umfang von etwa 40 Seiten (etwa 14 000 Worte) haben.
Akademischer Grad
Nach erfolgreichem Abschluß des Studienjahres verleiht die Eberhard-Karls-Universität Tübingen den akademischen Grad "Master of European Studies".
Vergabe von Credits gemäß ECTS
Für den Erwerb des akademischen Grades "Master of European Studies" müssen 64 credits nachgewiesen werden. In jeder Lehrveranstaltung werden auf der Grundlage von Leistungsnachweisen (in Form von Hausarbeit, Klausur, mündlicher Präsentation, Protokoll oder mündlicher Prüfung) eine bestimmte Zahl an credits vergeben. Auch mit dem Bericht über das obligatorische Praktikum und der Master-Arbeit werden credits erworben.
Bewertung
Die Gesamtzahl von 64 credits setzt sich wie folgt zusammen:
| 3 Pflichtvorlesungen à 4 credits | 12 |
| 5 Wahlpflichtveranstaltungen à 4 credits | 20 |
| 4 Leistungen bei Workshops à 2 credits | 8 |
| Exkursionsbericht | 3 |
| Praktikumsbericht | 8 |
| Masterarbeit | 12 |
| EU im Internet | 1 |
| Gesamtzahl credits | 64 |




