Prüfungsinformationen
SPSS-Betreuung für empirische Abschlussarbeiten am IfS
Ab dem SS13 wird den Studierenden des IfS eine SPSS-Beratung unter Leitung von Catherine Ziegler angeboten. Die SPSS- Beratung wird nach Anmeldung wöchentlich jeden Dienstag von 12:30-14:30 den Studierenden angeboten. Hierfür bitte eine Anfrage per Mail an Catherine Ziegler (catherine.ziegler(at)student.uni-tuebingen.de) senden. Diese Anfrage sollte ein kurzes Abstract der geplanten empirischen Abschlussarbeit (Zulassungs-, Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterarbeit) sowie eine Auflistung der wichtigsten Fragen beinhalten.
Die Beratung richtet sich vornehmlich auf konkrete Fragen bezüglich der Dateneingabe oder der Datenauswertung mit SPSS. Statistische Grundlagen werden in dieser Beratung nicht vermittelt. Hierzu wird auf die entsprechenden Lehrveranstaltungen des IfS (Vorlesung Methodenlehre I und II incl. Übung sowie SPSS-Kurs) verwiesen.
Anmeldung und Termine (Nach-) Klausuren mehr
GymPO-Lehramtsstudierende: Anmeldung zu den VL Sportpsychologie und -soziologie
Wie Frau Kastl vom Prüfungsamt bereits per Rundmail bekanntgegeben hat, müssen Sie sich im Modul 2 nicht nur für die Modulklausur sondern auch für die jeweiligen Vorlesungen (Sportpsychologie bzw. Sportsoziologie) mit anmelden. Da offenbar einige sich nicht in dem entsprechenden Campus-Zeitrahmen für die VL Sportpsychologie angemeldet haben, wird Frau Kastl nächstes Semester ausnahmsweise in der Zeit der Prüfungsanmeldungen auch das Fenster für die Anmeldung zur VL Sportpsychologie noch einmal öffnen. Sie können sich also nächstes Semester für beide VL (Sportpsychologie bzw. Sportsoziologie) anmelden. Zugleich müssen Sie sich dann auch für die Modulklausur anmelden, falls Sie diese am Ende des SS 2013 schreiben möchten.
- 29.01: Information Wechsler PO 2005 in 2012 (Gesundheitsförderung) mehr
- 22.01: Informationen zur Prüfungsanmeldung WS 2012/2013 mehr
- 17.01: Anmeldung zur Prüfung bzw. Leistungsverbuchung (Lehramt, GymPO) mehr
- 09.01: Klausurtermine und Klausuranmeldung WS 2012/2013 mehr
- 08.01: Information zur Staatsexamensklausur Febr. 2013 / Trainingslehre mehr
- 06.12: Klausurplan Staatsexamen Frühjahr 2013 mehr
- 01.12: Prüfungstermine Turnen Winter 2012/2013 mehr
BA Gesundheitsförderung - Wechsler von Prüfungsordnung 2005 in 2012
Wichtige Informationen zu Modul GF 7 für Studierende des Bachelor Studiengangs Sportwissenschaft mit Profil Gesundheitsförderung mehr
Hinweise Klausuranmeldung
Die verbindliche Anmeldung zu den Semesterends-Klausuren findet im Zeitraum von 17. Januar bis 27. Januar über das CAMPUS-System statt.
Eine Anmeldung nach dem angegebenen Zeitraum ist nicht mehr möglich!
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Ein unentschuldigtes Nichterscheinen bei der Klausur gilt als „Nicht bestanden“ und wird in den Prüfungsakten vermerkt!
Bitte beachten Sie außerdem die Informationen zur Prüfungsanmeldung WS 2012/2013 mehr
Wichtiger Hinweis zur Prüfungsanmeldung für Studierende der neuen Lehramtsprüfungsordnung
Die für POS (zunächst ist hiervon nur das neue Lehramt betroffen) erforderliche getrennte Anmeldung für Theorie und Praxisprüfung bei fachpraktischen Kursen bedeutet nicht, dass man diese Prüfungsteile isoliert (in verschiedenen Semestern) absolvieren kann. Beides muss nach wie vor im gleichen Prüfungszeitraum abgelegt werden und gilt andernfalls als nicht erbrachte und damit nicht bestandene Prüfungsleistung!
Hinweis Prüfungsanmeldung
Hiermit ergeht (noch einmal) der Hinweis auf die Verbindlichkeit der Prüfungsanmeldung über das CAMPUS-System.
Für die Vorlesungsklausuren sowie die fachpraktischen Prüfungen müssen Sie sich innerhalb der jeweils angekündigten Fristen (siehe Homepage) über CAMPUS anmelden. [Achtung: Die Anmeldung erfolgt nicht über die Lehrveranstaltung sondern die gesonderte CAMPUS-Rubrik „Prüfungen“ unter den Lehrveranstaltungstypen. Nicht-Sportstudierende müssen einen Studiengang, bspw. Lehramt, anklicken und kommen dann zur Auswahl, unter der auch „Prüfungen“ aufgelistet sind. Dort dann ein-fach als Teilnehmer eintragen.]
Wenn Sie technische Probleme mit der Anmeldung haben, müssen sie sich unverzüglich (nicht nach Ablauf der Anmeldefrist!) an Frau Goriss wenden über das Studentensekretariat (Andrea Keller) zur Prüfung anmelden.
Die Anmeldung ist verbindlich, ein unentschuldigtes Fehlen wird als nicht bestandene Prüfung gewertet. Ein Rücktritt von der angemeldeten Prüfung ist nur in begründeten Fällen unter Vorlage eines Attestes möglich.
Plagiate / Betrugsversuche
Laut Beschluss der Leitung des Instituts für Sportwissenschaft vom 31.03.09 wird folgendes Verfahren für Betrugsversuche im Rahmen des Studiums der Sportwissenschaft festgelegt:
- Der folgende Text muss allen Seminararbeiten und sonstigen schriftlichen Studienleistungen (Ausnahme Klausuren) beigefügt und unterschrieben werden: "Hiermit versichere ich, dass ich die vorgelegte Arbeit selbständig und nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln (einschließlich Quellen des www und anderer elektronischer Medien) angefertigt habe. Alle Stellen der Arbeit, die ich anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen habe, sind kenntlich gemacht."
- Ein Betrugsversuch (bspw. Abschreiben in Klausuren oder wörtliche bzw. direkt sinngemäße Übernahme von Textpassagen in Seminararbeiten ohne Kenntlichmachung als wörtliches Zitat) führt dazu, dass die Leistung als nicht bestanden bewertet wird.
- Ein entsprechender Vermerk über den Betrugsversuch wird von der Lehrkraft an das Studentensekretariat des Institutes weitergeleitet und dort in der Akte des Studierenden festgehalten.
- Bei einem erstmaligen Betrugsversuch wird im Falle eines Seminars das komplette Seminar aberkannt. Es ist entweder ein alternatives Seminar komplett neu zu belegen oder (im Falle mangelnder Wahloptionen) das gleiche Seminar zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollständig inklusive aller geforderten Leistungen zu wiederholen. Im Fall von Vorlesungsklausuren ist die Klausur im Vorlesungsturnus nach einem Jahr erneut abzulegen, es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer Wiederholungsklausur. Im Fall einer fachpraktischen Prüfung ist die komplette Prüfung (Theorie und Praxis) zum nächsten Prüfungszeitraum neu abzulegen.
- Bei einem wiederholten Betrugsversuch wird der Fall an die Rechtsabteilung der Universität zur Prüfung der Konsequenzen übergeben; es droht die Exmatrikulation.
Verwendung markenrechtlich geschützter offizieller Erkennungszeichen

Die Verwendung der markenrechtlich geschützten offiziellen Erkennungszeichen der Universität Tübingen ist nur ihren Beschäftigten im Zuge der Ausübung ihres dienstrechtlichen Aufgaben- und Pflichtenverhältnisses vorbehalten.
Diese Festlegung schließt die freie Nutzung der Erkennungszeichen (bspw. Logo, Palme) und Vorlagen der Universität Tübingen durch Studierende und Externe aus.
Hausarbeiten und Abschlussarbeiten von Studierenden sind primär die Arbeiten der einzelnen Person zum Nachweis einer geforderten Prüfungsleistung bzw. zur Erlangung eines akademischen Grades. Sie sind keine offiziellen Publikationen der Universität.


