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Universitätsarchiv Tübingen
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Für die streitige bürgerliche Rechtspfege war das Akademische Konsistorium zuständig, Erbschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten ausgenommen. Richter und damit Vorsitzender war der Rektor, Beisitzer der Prorektor und die vier Dekane. Als Gerichtsschreiber und -diener fungierten Universitätssekretär und Pedell.
Stand: 15.3.1997
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