Verband Deutscher Biologen
und biowissenschaftlicher Fachgesellschaften
Landesverband Baden-Württemberg
Statuten des Karl-von-Frisch-Preises
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Der Landesverband Baden-Württemberg im Verband Deutscher Biologen
(vdbiol) verleiht den Karl-von-Frisch-Preis jährlich an die im Fach
Biologie besonders herausragenden Schülerinnen und Schüler der
Abiturjahrgänge an den Schulen in Baden-Württemberg. In der Regel
werden im Jahr nicht mehr als 50 Preise vergeben.
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Ziel des Karl-von-Frisch-Preises ist es, die Bedeutung der Biologie als
zentrale Naturwissenschaft in der Öffentlichkeit zu unterstreichen,
die Leistung sehr guter Schülerinnen und Schüler zu würdigen
und damit eine gesteigerte Motivation zu schaffen, sich mit biologischen
Inhalten zu beschäftigen.
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Bei der Verleihung des Karl-von-Frisch-Preises arbeitet der Landesverband
Baden-Württemberg im Verband Deutscher Biologen eng mit dem Ministerium
für Kultus und Sport Baden-Württemberg, den Oberschulämtern
des Landes und verschiedenen Sponsoren zusammen.
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Der Karl-von-Frisch-Preis ist verbunden mit einer Urkunde, einem Buchpreis
und einer kostenfreien Mitgliedschaft im Verband Deutscher Biologen bis
Ende des auf die Preisverleihung folgenden Jahres.
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Die Urkunde des Karl-von-Frisch-Preises ist unterzeichnet von der Ministerin
für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und vom Präsidenten
des Verbandes Deutscher Biologen.
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Zur Geschäftsführung wird eine Landesbeauftragte bzw. ein Landesbeauftragter
für den Karl-von-Frisch-Preis ernannt.
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Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch
die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten. Kriterien für die
Vergabe sind herausragende Bewertungen im Leistungskurs Biologie, wobei
in den Klassenstufen 12/1, 12/2 und 13/1 jeweils mindestens 14 Notenpunkte
erreicht sein sollten. Besonders herausragende selbständige Schülerarbeiten
(z.B. Facharbeiten) können berücksichtigt werden. Dazu muß
eine entsprechende Würdigung der Fachlehrkraft vorliegen und die Schülerarbeit
auf Anfrage zur Verfügung gestelt werden.
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Auf Vorschlag der Fachlehrkräfte kann die Schulleitung Schülerinnen
und Schüler mit entsprechenden Biologienoten benennen (Formblatt).
Der Versand der Urkunden und der übrigen Preisunterlagen erfolgt rechtzeitig
vor den Abiturfeiern.
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Die Übergabe des Preises bzw. der Preisunterlagen erfolgt durch die
Schulleitung während der Abiturfeier der Schule. Ist dies nicht möglich,
sollen die Unterlagen in würdiger Form an die Preisträgerinnen
und Preisträger weitergeben werden.
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Ein Rechtsanspruch auf den Preis besteht nicht. Es gilt das Datum des Poststempels.
Für den Verband Deutscher Biologen
Landesverband Baden-Württemberg
1. Vorsitzender
Prof. Dr. Hans Dieter Frey
Hans
Dieter Frey - Stand: 20. Dezember 2000