Verband Deutscher Biologen
    und biowissenschaftlicher Fachgesellschaften

    Landesverband Baden-Württemberg
     

    Statuten des Karl-von-Frisch-Preises
     

    • Der Landesverband Baden-Württemberg im Verband Deutscher Biologen (vdbiol) verleiht den Karl-von-Frisch-Preis jährlich an die im Fach Biologie besonders herausragenden Schülerinnen und Schüler der Abiturjahrgänge an den Schulen in Baden-Württemberg. In der Regel werden im Jahr nicht mehr als 50 Preise vergeben.
    • Ziel des Karl-von-Frisch-Preises ist es, die Bedeutung der Biologie als zentrale Naturwissenschaft in der Öffentlichkeit zu unterstreichen, die Leistung sehr guter Schülerinnen und Schüler zu würdigen und damit eine gesteigerte Motivation zu schaffen, sich mit biologischen Inhalten zu beschäftigen.
    • Bei der Verleihung des Karl-von-Frisch-Preises arbeitet der Landesverband Baden-Württemberg im Verband Deutscher Biologen eng mit dem Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg, den Oberschulämtern des Landes und verschiedenen Sponsoren zusammen.
    • Der Karl-von-Frisch-Preis ist verbunden mit einer Urkunde, einem Buchpreis und einer kostenfreien Mitgliedschaft im Verband Deutscher Biologen bis Ende des auf die Preisverleihung folgenden Jahres.
    • Die Urkunde des Karl-von-Frisch-Preises ist unterzeichnet von der Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und vom Präsidenten des Verbandes Deutscher Biologen.
    • Zur Geschäftsführung wird eine Landesbeauftragte bzw. ein Landesbeauftragter für den Karl-von-Frisch-Preis ernannt.
    • Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten. Kriterien für die Vergabe sind herausragende Bewertungen im Leistungskurs Biologie, wobei in den Klassenstufen 12/1, 12/2 und 13/1 jeweils mindestens 14 Notenpunkte erreicht sein sollten. Besonders herausragende selbständige Schülerarbeiten (z.B. Facharbeiten) können berücksichtigt werden. Dazu muß eine entsprechende Würdigung der Fachlehrkraft vorliegen und die Schülerarbeit auf Anfrage zur Verfügung gestelt werden.
    • Auf Vorschlag der Fachlehrkräfte kann die Schulleitung Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Biologienoten benennen (Formblatt). Der Versand der Urkunden und der übrigen Preisunterlagen erfolgt rechtzeitig vor den Abiturfeiern.
    • Die Übergabe des Preises bzw. der Preisunterlagen erfolgt durch die Schulleitung während der Abiturfeier der Schule. Ist dies nicht möglich, sollen die Unterlagen in würdiger Form an die Preisträgerinnen und Preisträger weitergeben werden.
    • Ein Rechtsanspruch auf den Preis besteht nicht. Es gilt das Datum des Poststempels.


    Für den Verband Deutscher Biologen
    Landesverband Baden-Württemberg
    1. Vorsitzender

    Prof. Dr. Hans Dieter Frey

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    Hans Dieter Frey - Stand: 20. Dezember 2000