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13.08.2009 10:45

Tübinger Jura-Studierende gegen ein Verbot von Killerspielen

Ergebnisse einer Umfrage in der Strafrechtsvorlesung

Tübinger Jura-Studierende sprechen sich mehrheitlich gegen ein Verbot von sogenannten Killerspielen aus. Das ergab eine Umfrage, die der Tübinger Strafrechtsprofessor Jörg Kinzig im Sommersemester unter seinen Studierenden durchführte, die an einer Vorlesung im Strafrecht teilnahmen. Von 214 befragten Studierenden, darunter 133 Frauen (62 Prozent) und 81 Männer (38 Prozent), befürwortet nur knapp ein Drittel (29 Prozent) ein Verbot von Killerspielen. Die deutliche Mehrheit von knapp 70 Prozent sprach sich dagegen aus (1 Prozent ohne Angabe).

 

Jörg Kinzig nahm aus aktuellem Anlass des Amoklaufs in Winnenden im Sommersemester die Frage nach Killerspielen in die von ihm periodisch durchgeführte Befragung zur kriminalpolitischen Einstellung der Studierenden auf. Auch wenn die Antworten der 214 Studierenden, die sich vorwiegend im zweiten und dritten Semester befanden, nicht im strengen Sinn als repräsentativ für alle Tübinger Jungjuristen gelten können, vermitteln sie doch einen Eindruck von der derzeitigen Stimmungslage, so Kinzig.

 

Bemerkenswert ist ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern: Während immerhin rund 40 Prozent der Studentinnen ein Verbot von Killerspielen befürworteten, sprachen sich nur 10 Prozent der männlichen Kommilitonen für ein Verbot aus. Diese Ergebnisse stehen offensichtlich im Zusammenhang mit dem unterschiedlichen Medienkonsum der Geschlechter. So gaben von den weiblichen Teilnehmern nur 17 Prozent an, schon einmal Killerspiele gespielt zu haben, bei den männlichen Teilnehmern waren es 88 Prozent. 90 Prozent der Befragten, die selbst schon einmal Killerspiele gespielt haben, sprachen sich folgerichtig gegen ein Verbot aus. Bei den "Nichtspielern" waren es nur 54 Prozent.

 

Schließlich wollte Kinzig von den Studierenden wissen, wie sie den Zusammenhang zwischen der Gewohnheit, Killerspiele zu spielen, und Amokläufen einschätzen. 59 Prozent derjenigen, die selbst noch nie Killerspiele ausprobiert haben, vermuten einen solchen Zusammenhang, wohingegen 69 Prozent derjenigen, die selbst Killerspiele gespielt haben, keinen Zusammenhang zwischen Killerspielen und Amoklauf sehen. Immerhin 27 Prozent der Spieler könnten sich einen solchen Zusammenhang aber vorstellen.

 

Die Ergebnisse der Tübinger Befragung fügen sich in Ergebnisse einer Umfrage für das gesamte Bundesgebiet, die Infratest dimap unmittelbar nach den Geschehnissen in Winnenden im März 2009 durchgeführt hatte. Dort votierten 41 Prozent der Bundesbürger für ein Verbot. Jedoch fiel in der Altersstufe der 18-29 Jährigen damals die Zustimmung mit 15 Prozent noch deutlich geringer als in der Tübinger Untersuchung aus.

 

 

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Jörg Kinzig
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
07071 29-72549
Email: joerg.kinzig [at] jura.uni-tuebingen.de

 

 

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