Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 3/2017: Studium und Lehre

Studieren mit gesundheitlicher Beeinträchtigung

Katrin Motta berät Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung

„Im Sommersemester 2016 hatten [in Deutschland] elf Prozent der Studierenden eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigung(en), die sich nach Aussagen der Betroffenen erschwerend auf das Studium auswirkt bzw. auswirken.“ – So steht es in der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks für das Jahr 2016.


Die Zahl der Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der Universität Tübingen lässt sich nicht genau beziffern, da die Universität aus Datenschutzgründen keine eigene Erhebung macht. Die Zentrale Studienberatung (ZSB) geht jedoch davon aus, dass ihre Zahl im Großen und Ganzen mit der an anderen Hochschulen korrespondiert. Ansprechpartnerin für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist in der ZSB seit Mai 2017 Katrin Motta. Sie ist Diplom-Psychologin und hat bereits an anderen Hochschulen als Studienberaterin gearbeitet, zuletzt an der HAW Hamburg. Maximilian von Platen hat sie interviewt.

Welche Formen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es bei Studierenden? Wie häufig sind diese Fälle in Ihrer Praxis?

Da sind zunächst chronische psychische und somatische Erkrankungen, die in der Regel nicht sichtbar sind.


Psychische Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen, Angststörungen oder posttraumatische Belastungsstörungen sind laut 21. Sozialerhebung mit 47 Prozent die häufigsten aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Studierenden. In diesem Bereich gibt es seit dem Jahr 2000 den stärksten Anstieg, das merken wir auch in den Beratungen.


Chronisch somatische Erkrankungen wie Morbus Crohn, Rheuma, Migräne, oder Multiple Sklerose machen unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen immerhin 18 Prozent aus, Tendenz ebenfalls steigend.


Darüber hinaus nehmen wir in der Beratung einen zunehmenden Bedarf bei Studierenden mit Autismus-Spektrum-Störungen wahr.


Bundesweit ein deutlich geringerer Teil der Studierenden hat Mobilitätseinschränkungen, wie Gehbehinderung oder Querschnittslähmung, oder hat Seh- oder Hörbeeinträchtigungen. Diese Gruppe ist an der Universität Tübingen überdurchschnittlich klein. Gründe hierfür sind, so vermuten wir, unter anderem die topographischen Gegebenheiten und die bauliche Gesamtsituation mit vielen nicht barrierefreien Altbauten.

Was sind die größten und häufigsten Hindernisse für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der Universität Tübingen?

Folgende Probleme beobachte ich häufig und sie sind Thema in meinen Beratungsgesprächen:

Aber auch schwergängige Türen ohne elektrische Türöffner, fehlende Handläufe, zu steile Rampen, fehlende Sichthilfen, fehlende Ausschilderung von barrierefreien Zugängen zu Gebäuden oder von Behindertentoiletten sind eine Erschwernis für den Studienalltag von Studierenden mit Einschränkungen.

Für Studierende mit Hörbeeinträchtigung wäre es beispielsweise wünschenswert, dass im Talbereich alle großen Hörsäle mit Induktionsspulen ausgelegt werden und die vorhandenen auch gut eingestellt und gewartet werden. An diesen Punkten arbeitet die Universität Tübingen.

Sprechen wir über das Thema Nachteilsausgleich…

Gesetzlich steht den Studierenden mit gesundheitlichen Einschränkungen ein Nachteilsausgleich zu. Im Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „…Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Auch das Hochschulrahmengesetz (HRG) schreibt fest, dass Hochschulen dafür Sorge trage müssen, dass Studierende trotz Beeinträchtigungen ihr Studium absolvieren können und auch in den Prüfungsordnungen muss laut HRG die Chancengleichheit gewährleistet werden. Laut § 2 und 36 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg ist die Universität verpflichtet, auf die besonderen Bedürfnisse behinderter oder chronisch kranker Studierender Rücksicht zu nehmen.


Ganz wichtig ist mir an dieser Stelle: Hier geht es nicht um ein „Studium light“, eine „Extrawurst“ oder eine „Benachteiligung“ anderer Studierender. Es geht darum, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen gleichberechtigte Chancen haben, ihre Studienleistungen erfolgreich zu erbringen.

Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Zunächst muss das vorliegende Dauerleiden und dessen Auswirkungen auf das Studium belegt werden durch entsprechende Nachweise wie zum Beispiel: ein ärztliches Attest, eine Stellungnahme eines Psychotherapeuten oder einer -therapeutin, eines Rehabilitationsträgers, der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studierendenwerkes oder auch von mir vorliegen.


Es ist von Vorteil, wenn die ausstellende Person auch Angaben darüber macht, welche Anpassungen ihrer Meinung nach geeignet sind, um den Nachteil zu kompensieren. Die Nennung einer konkreten Diagnose ist dagegen nicht notwendig, es gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Krankmeldung im Arbeitsleben. Auch die Studierenden selbst legen eine Begründung für die beantragten Maßnahmen/Anpassungsleistungen dar.


Es wird grundsätzlich nicht pauschal für eine bestimmte diagnostizierte Krankheit ein Nachteilsausgleich gewährt, sondern er muss in jedem Fall individuell begründet und beantragt werden. Der Prüfungsausschuss der Fakultät entscheidet über den Antrag. Häufig kristallisiert sich erst in meinen Beratungsgesprächen mit den betroffenen Studierenden heraus, wie ein Ausgleich für sie oder ihn überhaupt aussehen könnte.

Wie könnte man darüber hinaus die Studienbedingungen für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbessern?

Mein Wunsch wäre, dass es ähnliche Regelungen für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen gibt wie für Studierende mit Erziehungsaufgaben.


Gut wäre es auch, wenn betroffene Studierende auch in einem krankheitsbedingten Urlaubssemester Studienleistungen erbringen können. Bei Studierenden mit Erziehungsaufgaben hat sich eine solche Regelung längst bewährt.

Inwieweit nehmen Lehrende Ihr Angebot war?

Mein Kontakt bezieht sich auf Lehrende, Studienfachberater und den Prüfungsausschuss. In den Gesprächen geht es oftmals darum gemeinsam zu überlegen, welche Formen von Nachteilsausgleichen im jeweiligen Fall angemessen und umsetzbar sind für alle Beteiligten. Auch die Besonderheiten im Umgang mit bestimmten Beeinträchtigungen werden besprochen.


Es gibt auf der Webseite Inklusion für Lehrende die Broschüre „Informationen für Lehrende zum Studium mit Behinderung“ zum Download. Dort sind Tipps zu finden, welche Maßnahmen bei bestimmten Beeinträchtigungen wichtig sind. Bei Hörbeeinträchtigungen sind das beispielsweise:

zu machen.


Dies ist zwar mit einer gewissen Umstellung verbunden, aber letztendlich kommen solche Maßnahmen auch allen anderen Studierenden zugute.


Wir haben auch vor, beim nächsten Studienfachberatertreffen einen gemeinsamen Austausch zum Thema Studium mit Erkrankung/Beeinträchtigung zu finden.

Wo sehen Sie weitere Herausforderungen für Ihre Arbeit?

Ich glaube, dass es noch viel Unwissen bei den betroffenen Studierenden selbst sowie bei Mitarbeitern der Universität darüber gibt, dass in begründeten Fällen ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden kann, die ein Studium auch mit großen gesundheitlichen Einschränkungen ermöglicht.


Viele wissen nicht, dass sie unter die Gruppe Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung fallen, weil wir in der Alltagssprache unter den Begriff Behinderung meist Einschränkungen wie Seh-, Hör- oder Geh-Beeinträchtigungen fassen.


Und bei bestimmten Einschränkungen, beispielsweise Morbus Crohn oder auch bei psychischen Erkrankungen, ist auch die Schamschwelle hoch, in die Beratung zu kommen und gegebenenfalls einen Nachteilsausgleich zu beantragen.


Ich wünsche mir eine bessere Vernetzung der Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einen Pool von Studierenden, die gerne als Ansprech- oder Kontaktperson ihre Kommilitonen ganz konkret beim Studium unterstützen würden. Sei es durch den Austausch über die Erkrankung und mögliche Kompensationsmöglichkeiten, durch gemeinsames Lernen oder gemeinsames Mittagessen.

Wie bekannt ist Ihr Beratungsangebot?

Im Berichtszeitraum 2016/17 gab es 670 persönliche Beratungsgespräche, Folgegespräche mit eingeschlossen, 300 Telefonate sowie E-Mail Korrespondenzen.


Das Beratungsangebot wird gut angenommen, gleichzeitig machen wir immer wieder die Erfahrung, dass viele das Angebot nicht kennen.


In der Orientierungswoche biete ich eine Veranstaltung für Erstsemester an zum Thema „Studieren mit besonderen Bedürfnissen“. Dort gibt es sogar einen barrierefreien Zugang – aber der ist nicht ausgeschildert. Auch am Studientag halte ich einen Vortrag, um über die Unterstützungsangebote der Universität zu berichten, über Sonderanträge bei der Bewerbung oder den Nachteilsausgleich.


Mein Beratungsangebot ist außerdem in folgenden Broschüren veröffentlicht:

Beratung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in der Zentralen Studienberatung (ZSB)

http://www.uni-tuebingen.de/inklusion


Ansprechperson für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung
Katrin Motta, Diplom-Psychologin
Wilhelmstraße 11, 2.OG Raum 209,
72074 Tübingen
Telefon: +49 7071 29-75401
E-Mail: Katrin.Mottaspam prevention@uni-tuebingen.de