Uni-Tübingen

Bewerbung zum Studium über einen Härtefallantrag

Sonderantrag auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Studienplätzen in grundständigen und weiterführenden Studiengängen im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte sowie auf Erhöhung der Wartezeit und auf Nachteilsausgleich in der Abiturnote

  1. Fälle „Außergewöhnliche Härte“
  2. Fälle „Erhöhung der Wartezeit“
  3. Fälle „Nachteilsausgleich in der Abiturnote“

Definition

Ein Härtefallantrag kann nur von Deutschen oder Deutschen Gleichgestellten für das erste Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studienfächern gestellt werden. Studienplätze der Härtefallquote werden auf Antrag an Bewerber/-innen vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Hauptantrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Einen Nachteilsausgleich bei der Abiturnote können Sie erhalten, wenn Sie mit Schulgutachten nachweisen, dass Ihr Schulabschluss aus nicht selbst zu vertretenden Gründen schlechter ausgefallen ist, als ohne diese Gründe. Das Schulgutachten muss dies differenziert auf Basis der Einzelnoten nachvollziehbar begründen.

Eine Verbesserung der Wartezeit können Sie beantragen, wenn Sie nachweisen, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben.

Bewerbungsfristen

Achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbung im Vergabeverfahren nur dann berücksichtigt wird, wenn sie vollständig inklusive der einzureichenden Unterlagen bei einer

  • Bewerbung zum Wintersemester in grundständige zulassungsbeschränkte Studiengänge bis spätestens zum 15.07. (24.00 Uhr) / in zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist und bei einer
  • Bewerbung zum Sommersemester in grundständige zulassungsbeschränkte Studiengänge bis spätestens zum 15.01. (24.00 Uhr) / in zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist

über das Bewerberportal Alma der Universität Tübingen eingegangen sind. Später eingehende Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt.

Wer kann sich für welche Sonderfälle bewerben?

 

 

Bewerbung zum 1. Fachsemester

Wenn die oben genannte Definition auf Sie zutrifft, können Sie sich als für einen Studienplatz im Rahmen der Härtefallquote bewerben. Richten Sie Ihre Bewerbung in den Staatsexamen-Studiengängen:

an die Stiftung für Hochschulzulassung hochschulstart.de.

Für alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge gilt: Die Bewerbung erfolgt elektronisch an der Universität Tübingen, analog zu den regulären Bewerbungen. Entsprechende Angaben hinsichtlich des Härtefallantrags werden im Bewerbungsprozess abgefragt. Sie müssen nun zwei Dinge tun:

  1. Sie folgen dem Pfad Wie bewerbe ich mich?
  2. Zusätzlich zur elektronischen Bewerbung ist der für Sie relevante
    - "Sonderantrag auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Studienplätzen in grundständigen Studiengängen und Masterstudiengängen im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte“ oder
    - "Sonderantrag auf Erhöhung der Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen in grundständigen Studiengängen“ oder
    - "Sonderantrag auf Nachteilsausgleich in der Abiturnote bei der Vergabe von Studienplätzen in grundständigen Studiengängen“ innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen.

Bitte senden Sie diesen Sonderantrag – zusätzlich zur regulären Bewerbung – in einem gesonderten Umschlag an die Studierendenabteilung (Härtefallanträge), z. Hd. Frau Annette Henes, Wilhelmstraße 19, 72074 Tübingen, um Ihren Antrag mit persönlichen Gründen und den Gutachten nur einem kleinen Kreis zugänglich machen zu können.

Vermerken Sie alle Studiengänge (Hauptanträge), für die Sie sich aktuell an der Universität Tübingen bewerben auf dem Antragsformular (Sonderantrag, Punkt II: „Meine Anträge im Bewerbungsverfahren“). Der Antrag gilt für alle Bewerbungen des jeweiligen Semesters; eine mehrfache Antragstellung innerhalb des gleichen Bewerbungssemesters ist nicht erforderlich. Der Antrag wird in einer universitätsinternen Zulassungskommission unter Leitung der Prorektorin / des Prorektors für Studierende, Studium und Lehre entschieden. Fügen Sie daher dem Antrag eine für die Kommission nachvollziehbare Begründung mit Nachweisen bei. Insbesondere muss bei Anträgen auf Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Härte aus gesundheitlichen Gründen hervorgehen, worauf Sie eine zu erwartende Verschlimmerung stützen, welche Ihnen die spätere Aufnahme eines Studiums unmöglich macht. Die alleinige Unzumutbarkeit der Wartezeit ist dafür nicht ausreichend.

Bewerbung zum höheren Fachsemester

Sofern Sie bereits Leistungen für Ihr angestrebtes Studium erworben haben und die Zulassung zu einem Studium in einem höheren Fachsemester beantragen möchten, sind Anträge in den genannten Quoten nicht möglich. Folgen Sie bitte dem Link Bewerbung höheres Fachsemester.