Uni-Tübingen

Projektbereich A: Aufruhr

Beschreibung

Der Projektbereich A konstituiert sich aus folgenden drei Teilprojekten:

Das Teilprojekt A01 (Patzold) untersucht vergleichend Aufruhr in Städten und in geistlichen Gemeinschaften im deutschsprachigen Südwesten des Reiches, im Anjou und in Oberitalien in den Jahren um 1100. Ziel ist es, 1) differenziertere Erklärungen für Härte und Dauer des „Investiturstreits“ zu finden, 2) den sozialen Wandel der Jahre um 1100 als europäisches Phänomen jenseits von nationalen Meistererzählungen zu erfassen und 3) die mediävistische Konfliktforschung durch Überwindung der Dichotomie von Moderne und Vormoderne methodisch weiterzuentwickeln.

Das Teilprojekt A02 (Ridder) befasst sich mit dem Verhältnis von städtischem Fastnachtstheater und städtischem Ordnungsdiskurs in Spätmittelalter und Reformation (1450–1550). Es soll Situationen und Formen der Bedrohung städtischer Ordnung durch fastnächtlichen Aufruhr identifizieren und Kriterien für das Umschlagen von inszenierter zu realer Transgression erarbeiten. Dazu werden Fastnachtspieltexte, Ordnungssatzungen und weitere einschlägige Quellen (Ratsprotokolle u.a.) in den Städten Nürnberg, Ulm, Regensburg und Straßburg ausgewertet.

Das Teilprojekt A03 (Doering-Manteuffel/Neuheiser) untersucht die Bedrohung der regionalen Ordnungen in deutschen und britischen Montanindustriegebieten zu Beginn und Ende des 20. Jahrhunderts. Mit Blick auf Wellen des Aufruhrs in den 1920er und 1980er Jahren soll durch die vergleichende Analyse der Wirkung unterschiedlicher Handlungsdynamiken auf regionaler, überregional-nationaler und transnationaler Ebene erfasst werden, unter welchen Bedingungen, auf welche Weise und mit welchen Folgen regional übliche Formen des Aufbegehrens in Montangebieten ordnungsbedrohenden Charakter annahmen.

Den Arbeitshypothesen des SFB für die erste Förderphase entsprechend, wendet sich der Projektbereich A Ordnungen zu, die aus ihrem Inneren heraus evident bedroht erscheinen, so dass für die betroffenen Menschen ein Zwang besteht, über die Dysfunktionalität ihrer Ordnung selbst oder doch über deren sichtbare Auswirkungen zu kommunizieren. Der SFB geht davon aus, dass sich aus solchen Ordnungen mit Blick auf die Sach-, Zeit-, Gefühls- und Sozialdimension ihrer Bedrohtheit ein eigener Typus bilden lässt. Damit ist allerdings noch ein verhältnismäßig weites Arbeitsfeld abgesteckt. Um die Kohärenz zwischen den Teilprojekten zu stärken, behandelt der Projektbereich A innerhalb dieses Feldes speziell solche Ordnungen, die durch Aufruhr bedroht sind. Dass Aufruhr, Aufstände, Revolten und Rebellionen das Potential haben, sozialen Wandel zu beschleunigen, ist von der Forschung schon mehrfach betont worden. Begriffe wie ‚Aufruhr‘, ,Revolte‘ und ‚Rebellion‘ sind außerdem in der Literatur zu allen historischen Epochen gängig. Der SFB kann dies für neue Erkenntnisse nutzen: Er kann das Verhältnis von Ordnung und Aufruhr im diachronen Vergleich weiter konzeptualisieren und Bedingungen für beschleunigten sozialen Wandel herausarbeiten, ohne dabei von vornherein die Kategorien von Moderne und Vormoderne zentral stellen zu müssen.

Der Projektbereich A hat in einem ersten Arbeitsschritt den Begriff ‚Aufruhr‘ von benachbarten Begriffen abgegrenzt und einen Merkmalskatalog entwickelt, der es erlaubt, verdichtete, kurzzeitige, gewaltsame Konflikte von anderen Verlaufs- und Austragungsformen zu unterscheiden.<span style="font-size:11.0pt; line-height:115%; font-family:"Calibri","sans-serif""></span> Der Katalog dient – als eines von zahlreichen Mitteln – dazu, beschleunigten sozialen Wandel im Moment einer bedrohten Ordnung sichtbar zu machen. Ein ‚Aufruhr’ lässt sich im Einzelnen durch folgende Merkmale kennzeichnen:

Öffentlichkeit

Öffentlichkeit ist eine Bedingung für Aufruhr. Im Verständnis des Projektbereichs entwickelt er sich nicht im Verborgenen oder Geheimen, sondern ist auf öffentliche Kommunikation, Interaktion und Wahrnehmung angewiesen. Im Moment des Aufruhrs wird eine Gruppe in der Öffentlichkeit aktiv; damit geht die Wahrnehmung durch andere einher. Öffentlichkeit ist damit aber nicht nur Vorbedingung, sondern zugleich sowohl auf der Kommunikations- als auch auf der Handlungsebene Element und Folge von Aufruhrerscheinungen.

Gruppencharakter

Aufruhr kann nur von einer Gruppe ausgehen. Nach dem britischen Riot Act von 1714 sind an einem Aufruhr mindestens zwölf Personen beteiligt; nach anderer Anschauung genügen drei Personen – es können jedoch auch Zehntausende sein.

Räumliche Verdichtung & Bewegung

Aufruhr findet an konkreten, begrenzten Orten statt: auf dem Marktplatz einer Stadt, in einer Kirche, in der Werkskantine – ist also immer kleinräumig. In vielen, gerade rechtsgeschichtlichen Definitionen, ist eine bewegte Menschenmenge (lat. vulgus mobile; engl. affray, mob) konstitutiv für Aufruhr. Die Bewegung findet entweder am ursprünglichen Ort der Versammlung selbst statt oder sie erfolgt von dort zu anderen Orten, wie etwa der nächstgelegenen Polizeiwache oder den Häusern von Andersgläubigen. Aufruhr bleibt dennoch unmittelbar ortsgebunden an eine Region, eine Stadt oder einen Stadtteil.

Kurze Dauer

Aufruhr ist kurzfristig. Seine Dauer variiert, ist in der Regel aber in Tagen zu bemessen. Dies kann dazu führen, dass Zeiten von Aufruhr intensiver empfunden werden als langfristige Wandlungsprozesse. Aufruhr kann in länger anhaltende Unruhephasen eingebettet sein, die durch tiefgreifenden sozioökonomischen, weltanschaulichen oder politischen Wandel gekennzeichnet sind. Er kann sowohl Auslöser für, als auch Bestandteil von längerfristigen Konfliktverlaufsformen wie Bürgerkriegen und Revolutionen sein.

Gewaltsamkeit, Spontaneität, Unübersichtlichkeit

Aufruhr ist ein spontanes, mitunter explosives Geschehen. Es entsteht häufig aus nicht-aufrührerischen Konflikt- oder Geselligkeitsformen, die plötzlich zu Gewalt eskalieren, z. B. einer friedlichen Demonstration, einem Streikposten, einem Fastnachtsumzug oder einer Prozession. Unfriedliche Absichten, Gewaltandrohung oder Gewaltausübung gehören zum Aufruhr dazu. Friedliches Verhalten kann plötzlich in Gewalt umschlagen und zu einer Dynamik aus Bedrohung und Eskalation führen. Die Handelnden fühlen sich in ihrer Selbstwahrnehmung zur Ausübung physischer Gewalt berechtigt. Die Fremdwahrnehmung spricht ihnen diese Berechtigung ab.

Aufruhr ist durch den Verlust sonst gültiger religiös-moralischer, politischer und sozialer Kontrollen wie sexueller Tabus, Gewaltverbote und Standesunterschiede gekennzeichnet. Er kommt ohne formelle Anführer aus und entwickelt seine eigene Dynamik aus dem Gruppenhandeln heraus. Zwar kann es ideelle oder praktische Anführer bzw. Anstifter geben, diese kontrollieren das Geschehen aber nicht. Sogar bestehende Institutionen, z. B. Gangs, Zünfte, Betriebsräte und politische Parteien, können in Situationen des Aufruhrs, wie etwa im August 2011 bei den London Riots, ihre Bedeutung verlieren.

All dies sorgt dafür, dass Aufruhrsituationen trotz ihrer räumlichen Begrenztheit, sowohl hinsichtlich des Geschehens als auch hinsichtlich der Gültigkeit von Normen, unübersichtlich sind. Was in der Umgebung geschieht, ist zumeist unklar und wird durch Gerüchte vermittelt. Dies gilt im Zeitalter von Twitter und Facebook genauso wie in Zeiten, in denen Meldungen vorwiegend von Mund zu Mund vermittelt wurden. Regeln und Institutionen des Zusammenlebens verlieren ihre Wirkung; in der Situation und möglicherweise darüber hinaus geht Handlungssicherheit verloren. Andererseits kann es aber auch zu bisher ungekannten Verschränkungen von sonst getrennten Institutionen wie Polizei und Militär bzw. politischen Ebenen wie Zentrale und Peripherie kommen.

Dass Aufruhr geplant oder inszeniert wird, ist nicht ausgeschlossen. Aber nicht alles, was als Aufruhr inszeniert wird, ist auch einer, wie das Beispiel der Reichspogromnacht zeigt.

Motivation: Wahrnehmung von Ungerechtigkeit

Aufruhr ist ein heterogenes, multikausales Phänomen. Die Akteure richten sich in einer emotional aufgeladenen Stimmung gegen Ungerechtigkeiten, die sie als menschengemacht wahrnehmen. Zumeist dient ein aktuelles Thema, das aus dem Lebensumfeld der Handelnden kommt und für Massengefühle taugt, als Kristallisationspunkt des Ungerechtigkeitsempfindens: „A riot is the language of the unheard” (Martin Luther King). Die Aufrührer wenden sich gegen diejenigen, die als Verursacher, Unterstützer oder Verteidiger dieser Ungerechtigkeiten angesehen werden.

Im Aufruhr selbst spielen diskursiv entwickelte Vorstellungen von Ethik, Zusammenleben oder politischer Beteiligung meist nur eine geringe Rolle. Aufruhr kann Kommunikationsmittel von Unzufriedenheit sein, läuft aber den etablierten Kommunikationswegen von Politik und Gesellschaft entgegen. Selbst wenn sich benachteiligte Gruppen durch einen Aufruhr Gehör verschaffen, kann von ihnen keine klare inhaltliche Forderung ausgehen, muss aber nicht. Die Werthaltungen, die hinter einem Aufruhr stehen, entspringen vielmehr einer alltagsweltlichen Sozialmoral von „wir gegen die“.

Narrativität und Medialität

Aufruhr ist sowohl als Ereignis als auch als beobachtetes Phänomen auf die Darstellung in Form von Geschichten und die Mitteilung durch Informationsträger angewiesen. Im Geschehen selbst kann sowohl die Narration vorhergegangener Aufruhr-Ereignisse als auch die damit verbundene, selbstvergewissernde (narrative) Konstruktion des aktuellen Ereignisses handlungsleitend werden.

Aus einem Aufruhr heraus ergibt sich fast schon zwangsläufig eine Narration des Geschehens, die häufig bestimmten Erzählmustern folgt. Eine im kollektiven Gedächtnis verhaftete Aufruhr-Erzählung trägt oft zur Identitätsbildung eines Dorfes, einer Stadt oder vielleicht sogar einer Region bei.

Aufruhr und Bedrohte Ordnungen

Der auf diese Weise definierte Begriff Aufruhr soll idealerweise unabhängig von Raum- und Epochengrenzen anwendbar und daher für die je spezifische Betrachtung unterschiedlicher Untersuchungsgegenstände und der je eigenen Fragestellungen an sie geeignet sein. Um diese Ziele erreichen zu können, ist der Projektbereich A dem Forschungsdesign des SFB entsprechend strukturiert: Er betrachtet mit seinen drei Teilprojekten einen weiten Zeitrahmen, vom ausgehenden 11. Jahrhundert bis in die 1980er Jahre; und er führt mit der Geschichtswissenschaft (A01: Mediävistik, A03: Neuzeitforschung und Zeitgeschichte) und der Literaturwissenschaft (A02: mediävistische Germanistik) zwei historisch arbeitende kultur- und sozialwissenschaftliche Fächer zusammen. Um über Epochen und Fächer hinweg den wissenschaftlichen Austausch und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten und die Leitfrage des SFB nach den Möglichkeiten und Folgen von Interdisziplinarität produktiv bearbeiten zu können, sind die Untersuchungsgegenstände der drei Teilprojekte eng aufeinander abgestimmt:

Die Teilprojekte untersuchen Momente des Aufruhrs in verhältnismäßig kleinen Räumen – in geistlichen Institutionen und Städten (A01-02) und Montanregionen (A03). Alle Projekte gemeinsam verfolgen dabei die Frage: Unter welchen Bedingungen können bestimmte Formen der Devianz und des Aufbegehrens, die Teil sozialer Ordnungen sind oder jedenfalls mit den Mitteln der Ordnung domestiziert werden können, umschlagen in Aufruhr, der die Ordnung selbst bedroht und sogar zeitweise dysfunktional werden lässt?

Alle Teilprojekte sind so angelegt, dass sie klassische Epochengrenzen überwölben (A01: vom Früh- zum Hochmittelalter; A02: vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit; A03: von der Neuzeit zur Zeitgeschichte). Auf diese Weise können die einzelnen Projekte zu den seit langem etablierten historischen Periodisierungen Stellung nehmen, während der Projektbereich insgesamt die Dichotomie von Vormoderne und Moderne diskutieren kann.

Die Teilprojekte verzichten zu diesem Zweck außerdem auf die Kategorien ‚Nation‘ und ‚Staat‘, über die der Unterschied zwischen Vormoderne und Moderne mit konstruiert worden ist. Als Untersuchungsräume sind deshalb in jedem der Teilprojekte A01-03 jeweils mehrere Regionen Europas gewählt (A01: Schwaben, Westfrankreich, Oberitalien; A02: Nürnberg, Regensburg, Ulm, Straßburg; A03: Ruhrgebiet, Yorkshire, County Durham, Northumberland). Der Verlauf des Aufruhrs und die dadurch ausgelöste Bedrohungskommunikation und das Bewältigungshandeln in den Regionen werden dann nicht über die Scheidelinie des ‚modernen Staates‘ auseinanderdividiert: Stattdessen gehen alle Teilprojekte davon aus, dass jeweils sowohl obrigkeitliche Normierungen und Sanktionierungen von Normverletzungen als auch ritualisierte Formen der Konfliktaustragung und -beilegung ineinandergriffen. Die Eskalation von Unruhen wird mit gegenseitigen Dynamisierungen regionaler und überregionaler Ordnungen erklärt. Die Teilprojekte A01-03 sind daher so konzipiert, dass sie jeweils lokale bzw. regionale Aufruhrsituationen beobachten, die zeitlich parallel liegen zu größeren Umbrüchen und Phasen beschleunigten sozialen Wandels (A01: Investiturstreit bzw. ‚seconde âge féodale‘; A02: Reformation; A03: Umstellung von der Kriegs- zur Friedenswirtschaft in den 1920er und industrieller Strukturwandel in den 1980er Jahren).

Der Projektbereich kann damit dazu beitragen, die Wechselbezüge zwischen Ordnungen unterschiedlicher Reichweite zu erfassen. Insgesamt ist der Projektbereich A mithin so gestaltet, dass er aus den untersuchten Fallbeispielen jenseits der gängigen Raum- und Zeitkategorien der Sozial- und Kulturwissenschaften einen neuen Typus von Ordnungen ableiten kann, die manifest von innen her bedroht sind und das Potential haben, sozialen Wandel zu beschleunigen. Obgleich dazu die Untersuchungsgegenstände, Fragen und Ziele der Teilprojekte präzise aufeinander abgestimmt sind, wird der disziplinäre Eigenwert der beteiligten Fächer keineswegs negiert.