Tübingen School of Education (TüSE)

FAQs zum Lehramtsstudium (B. Ed. und M. Ed.)

1. Fachstudium im B. Ed. (u.a. Fachkombination, Fachwechsel, Bachelorprüfung)
1. Fachstudium im B. Ed. (u.a. Fachkombination, Fachwechsel, Bachelorprüfung)
  • Welche Fächer kann ich studieren?

In Baden-Württemberg können Sie für das Lehramt am allgemeinbildenden Gymnasium folgende Fächer studieren: Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Chinesisch, Deutsch mit Studienanteilen Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geschichte, Altgriechisch, Informatik, Italienisch, Islamische Religionslehre, Jüdische Religionslehre, Katholische Theologie, Latein, Mathematik, Musik, Naturwissenschaft und Technik (NwT), Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Russisch, Spanisch, Sport und Wirtschaftswissenschaft.

Die Universität Tübingen bietet alle diese Fächer an außer: Bildende Kunst, Jüdische Religionslehre und Musik.

  • Welche Fächer kann ich miteinander kombinieren?

Sie können fast alle Fächer untereinander kombinieren; allerdings scheint mit Hinblick auf die Einstellungschancen eine Verbindung wie z. B. Altgriechisch und Russisch o. ä. wenig sinnvoll.

Außerdem gibt es folgende Einschränkungen: Die Fächer Bildende Kunst und Musik können mit allen genannten Fächern verbunden werden, nicht jedoch untereinander. Das Fach NwT kann nur in Verbindung mit einem der Fächer Biologie, Chemie, Physik oder Geographie studiert werden.

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Baden-Württemberg ist eine Kombination der Religionen untereinander oder mit Philosophie/Ethik nicht möglich. Außerdem müssen Sie in Evangelischer und Katholischer Theologie der jeweiligen Konfession angehören.

  • Wo kann ich mich bei Fragen zu Inhalt und Studium einzelner Lehramtsstudienfächer beraten lassen?
  • Gibt es eine Zulassungsbeschränkung?

Ja, in einigen Fächern gibt es an der Universität Tübingen aus Kapazitätsgründen eine Zulassungsbeschränkung. Ob die von Ihnen gewünschten Fächer dazu gehören, können Sie dem Verzeichnis der Studiengänge entnehmen.

  • Wie bewerbe ich mich, wenn es eine Zulassungsbeschränkung gibt?

Für die Bewerbung(en) ist das Studierendensekretariat zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Bewerbung für das Lehramtsstudium.

  • Kann ich während des Studiums eines oder auch beide Fächer wechseln?

Ja, ein Fachwechsel (ggf. auch für beide Fächer) ist prinzipiell jederzeit möglich. Die Umschreibung erfolgt dabei i. d. R. zum nächstfolgenden Semester. Ist das neue Fach zulassungsbeschränkt, müssen Sie sich wie jede/r andere auch bewerben. In den meisten Fällen bedeutet das, dass der Wechsel nur zum Wintersemester möglich ist.

Ein Fachwechsel führt üblicherweise zu einer Verlängerung des Studiums. Dies gilt es z. B. bei Förderungen wie dem BAföG zu berücksichtigen. Erkundigen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig bei den verantwortlichen Stellen.

  • In welchem Fach muss ich die Bachelor-Arbeit schreiben oder sind zwei Arbeiten anzufertigen?

Sie müssen nur eine Bachelor-Arbeit schreiben; in welchem der beiden Fächer das sein soll, ist Ihre Entscheidung. Die Bachelor-Arbeit kann nicht im Bildungswissenschaftlichen Studium angefertigt werden.

  • Gibt es neben der Bachelor-Arbeit eine zusätzliche Abschlussprüfung?

Nein, es gibt nur die Modulprüfungen.

  • Wie setzt sich die Abschlussnote des B. Ed. zusammen?

Die Abschlussnote des B. Ed. setzt sich folgendermaßen zusammen: 43% Gesamtnote aus Fach 1 (Fachwissenschaft und Fachdidaktik), 43% Gesamtnote aus Fach 2 (Fachwissenschaft und Fachdidaktik), 9% Gesamtnote aus dem Bildungswissenschaftlichen Studium, 5% Bachelorarbeit.

 

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2. Bildungswissenschaftliches Studium (u. a. Orientierungspraktikum)

2. Bildungswissenschaftliches Studium (u. a. Orientierungspraktikum)
  • Aus welchen Teilen besteht das Bildungswissenschaftliche Studium (BWS)?

Das BWS umfasst im B.Ed. zwei Module mit jeweils sechs CP. Modul 1 beinhaltet die Vorlesung "Einführung in das Bildungswissenschaftliche Studium" mit Klausur (3 CP) sowie das Orientierungspraktikum (3 CP). Modul 2, das erst nach dem erfolgreichen Abschluss von Modul 1 absolviert werden kann, besteht aus zwei Seminaren zu je 3 CP. Das erste Seminar kann wahlweise im Bereich "Personale Kompetenzen im Lehrerberuf" oder im Bereich "Ethische Kompetenzen im Lehrerberuf" besucht werden. Verpflichtend ist das zweite Seminar "Beruf und Professionalität II".

  • Wann sollte ich welchen Teil des Bildungswissenschaftlichen Studiums (BWS) belegen?

Der Studienverlaufsplan sieht vor, dass im zweiten Semester die Vorlesung "Einführung in das Bildungswissen-schaftliche Studium" besucht und in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit das Orientierungspraktikum absolviert wird. Der Besuch der Seminare ist für das 4. und das 5. Semester vorgesehen. Die Zuweisung der einzelnen Veranstaltungen zu den jeweiligen Semestern ist eine Empfehlung, aber nicht bindend. Allerdings ist unbedingt auf die Reihenfolge zu achten, in der sie absolviert werden: Die Vorlesung bereitet das Orientierungspraktikum vor, Modul 2 kann erst begonnen werden, wenn das Modul 1 erfolgreich abgeschlossen wurde.

  • Wann muss / soll ich das Orientierungspraktikum absolvieren?

Das Orientierungspraktikum wird durch die Vorlesung "Einführung in das Bildungswissenschaftliche Studium" vorbereitet und kann in der darauf folgenden vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Dies sollte in einem der ersten Semester des Studiums geschehen, da erst nach dem erfolgreichen Abschluss von Vorlesung und Praktikum das zweite Modul des Bildungswissenschaftlichen Studiums (BWS) begonnen werden kann.

  • Kann ich das Orientierungspraktikum auch bereits vor dem Studium ablegen?

Nein, anders als bei den Kommilitoninnen und Kommilitonen im Staatsexamensstudiengang (GymPO I) ist das Orientierungspraktikum in B.Ed. Bestandteil des Studiums und kann daher erst währenddessen absolviert werden.

  • Wo muss ich die Bescheinigung über das erfolgreich abgeleistete Orientierungspraktikum abgeben?

Die Bescheinigung für das Orientierungspraktikum reichen Sie im Prüfungsamt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ein, das für die Prüfungsverwaltung im Bildungswissenschaftlichen Studium zuständig ist.

  • Welchen Anteil hat die Note des Bildungswissenschaftlichen Studiums (BWS) an der B. Ed.-Gesamtnote?

Die Gesamtnote des BWS geht mit 9% in die Abschlussnote des B. Ed. ein (siehe Berechnung der Bachelornote unter Punkt 1).

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3. Masterstudium (M. Ed.)

3. Masterstudium (M. Ed.)
  • Ab wann kann an der Universität Tübingen das Studium des Master of Education aufgenommen werden?

An der Universität Tübingen wird der Masterstudiengang zum WS 2018/19 eingeführt, da dann der erste Jahrgang der Studierenden im B.Ed. seinen Abschluss gemacht hat.

  • Wann muss ich in das Praxissemster gehen?

Der Studienverlaufsplan sieht für das erste Semester im M. Ed. das Praxissemester vor. Es wird sehr empfohlen, die Schulpraxis zu diesem Zeitpunkt zu absolvieren.

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4. Erweiterungsfächer

4. Erweiterungsfächer
  • Ab welchem Zeitpunkt kann ich ein Erweiterungsfach studieren?

Da die Erweiterungsfächer als zusätzlicher Masterstudiengang konzipiert sind, kann das Studium erst nach dem erfolgreichen Abschluss des B.Ed. aufgenommen werden. Es soll ab dem WS 2017/18 jedoch möglich sein, bereits während des Bachelorstudiums Vorleistungen für ein Erweiterungsfach zu erwerben.

  • Kann ich in allen Fächern Vorleistungen für ein späteres Studium eines Erweiterungsfachs erbringen?

Nein, nicht in allen Erweiterungsfächern können Sie Vorleistungen erwerben. Auch gibt es Fächer, die nach aktuellem Stand nicht als Erweiterungsfach angeboten werden können. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte auf der Homepage des jeweiligen Fachs oder bei der zuständigen Studienfachberatung.

Für das Fach Erziehungswissenschaft finden Sie genaueren Informationen auf der Homepage des Instituts für Erziehungswissenschaft.

  • Wie kann ich Vorleistungen für ein späteres Studium eines Erweiterungsfachs erwerben?

Um Vorleistungen für ein Erweiterungsfach erbringen zu können, müssen Sie im B.Ed. eingeschrieben und hier in mindestens einem der Fächer bereits im 3. Fachsemester sein. Auch müssen Sie sich im Studierendensekretariat für das von Ihnen gewünschte Fach immatrikulieren lassen.

  • Wie kann ich mich für den Erwerb von Vorleistungen für ein Erweiterungsfach einschreiben lassen?

Für nicht zulassungsbeschränkte Fächer können Sie sich während der üblichen Fristen einfach im Studierendensekretariat immatrikulieren lassen. Ist das von Ihnen gewünschte Fach zulassungsbeschränkt, müssen Sie sich im Verlauf des Sommersemesters hierfür bewerben. Genauere Informationen hierzu, können erst im Verlauf des Sommersemesters 2017 erteilt werden.

  • Kann ich auf jeden Fall das Masterstudium im Erweiterungsfach aufnehmen, wenn ich Vorleistungen erworben habe?

Nein, das Erbringen von Vorleistungen ist keine Garantie für eine spätere Zulassung zum Masterstudiengang im betreffenden Erweiterungsfach.

  • Muss im Erweiterungsfach eine separate Master-Arbeit geschrieben werden?

Ja, da es beim Erweiterungsfach um einen eigenen Masterstudiengang handelt, muss auch eine eigene Master-Arbeit geschrieben werden.

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