Das Rektorat
Prof. Dr. Bernd Engler, T. 29 - 7 25 12 | |
Prof. Dr. Stefanie Gropper, T. 29 - 7 64 29 | |
Prof. Dr. Herbert Müther, T. 29 - 7 67 87 | |
Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann, LL.M., T. 29 - 7 26 96 | |
Dr. Andreas Rothfuß, T. 29 - 7 25 15 |
Das Rektorat ist nach Landeshochschulrecht das Leitungsorgan der Universität. Die Aufgaben des Rektorats sind in § 16 Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt. Das Rektorat ist für die Angelegenheiten der Universität zuständig, für die in diesem Gesetz oder in der Grundordnung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Ausdrückliche Zuständigkeiten werden im LHG insbesondere benannt wie folgt:
- Struktur- und Entwicklungsplanung einschließlich der Personalentwicklung
- Planung der baulichen Entwicklung
- Aufstellung von Ausstattungsplänen
- Abschluss von Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen
- Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags und die Aufstellung des Wirtschaftsplans
- Vollzug des Wirtschaftsplans oder des Haushaltsplans
- Verteilung der der Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel
- Entscheidung über die Grundstücks- und Raumverteilung
- Entscheidung über das Körperschaftsvermögen
- Festsetzung von Leistungsbezügen


