Das Rektorat

Rektorat der Universität im Oktober 2009

Wilhelmstraße 5 (Alte Botanik)

72074 Tübingen

Fax + 49 (0) 70 71/29 59 90

Lageplan

 

Rektor

Prof. Dr. Bernd Engler, T. 29 - 7 25 12

Prorektorin für Studierende, Studium und Lehre

Prof. Dr. Stefanie Gropper, T. 29 - 7 64 29

Prorektor für Forschung

Prof. Dr. Herbert Müther, T. 29 - 7 67 87

Prorektor für Struktur und Internationales

Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann, LL.M., T. 29 - 7 26 96

Kanzler

Dr. Andreas Rothfuß, T. 29 - 7 25 15

 

Das Rektorat ist nach Landeshochschulrecht das Leitungsorgan der Universität. Die Aufgaben des Rektorats sind in § 16 Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt. Das Rektorat ist für die Angelegenheiten der Universität zuständig, für die in diesem Gesetz oder in der Grundordnung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Ausdrückliche Zuständigkeiten werden im LHG insbesondere benannt wie folgt:

  • Struktur- und Entwicklungsplanung einschließlich der Personalentwicklung
  • Planung der baulichen Entwicklung
  • Aufstellung von Ausstattungsplänen
  • Abschluss von Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen
  • Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags und die Aufstellung des Wirtschaftsplans
  • Vollzug des Wirtschaftsplans oder des Haushaltsplans
  • Verteilung der der Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel
  • Entscheidung über die Grundstücks- und Raumverteilung
  • Entscheidung über das Körperschaftsvermögen
  • Festsetzung von Leistungsbezügen