Landesgraduiertenförderung

Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz

                                            Aktuelle Ausschreibung

Förderungsbeginn:

01.10.2013

Förderungsdauer:

beträgt in der Regel 2 Jahre
Das Stipendium wird jeweils für ein Jahr bewilligt.
Bitte stellen Sie rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag.

Abgabetermin:

wird von den jeweiligen Fakultäten festgelegt
Bitte erfragen Sie den Termin beim Dekanat der für Sie zuständigen Fakultät.

 

 

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Formulare

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Antrag auf ein Promotionsstipendium

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Antrag auf Weiterbewilligung eines Promotionsstipendiums

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Antragsformular DAAD

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Formular Sprachzeugnis DAAD

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Informationsblätter

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Hinweise für die Bewerbung um ein Promotionsstipendium

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Hinweisblatt  "Mit der Förderung vereinbare Tätigkeiten"

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Merkblatt des DAAD

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Rechtsgrundlagen

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Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
(Landesgraduiertenförderungsgesetz - LGFG) vom 23. Juli 2008

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Satzung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz - LGFG) an der Universität Tübingen vom
18. Dezember 2008 in der Fassung vom 27.09.2012

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