Rückmeldung zum Wintersemester 2012/2013

Wer im Sommersemester 2012 an der Universität Tübingen eingeschrieben ist und sein Studium hier im Wintersemester 2012/2013 fortsetzen will, muß sich rückmelden. Nach erfolgter Rückmeldung erhalten Sie vom Studentensekretariat automatisch Ihren Leporello (Datenkontrollblatt und Studienbescheinigungen) für das kommende Semester per Post zugeschickt.

 

Die ausführlichen Informationen zur Rückmeldung erhalten alle Studierenden zum Beginn der Rückmeldefrist per Email an ihre studentische Emailadresse.

 

Die Rückmeldung erfolgt dabei soweit möglich durch Erteilung einer Einzugsermächtigung über das CAMPUS-System für die fälligen Gebühren und Beiträge (Studentenwerksbeitrag von 63,50 Euro und Verwaltungskostenbeitrag von 40,- Euro ) innerhalb der Rückmeldefrist ( Ausschlussfrist ! )

vom Begin am 1. Juni 2012

bis zum Ende am 15. August 2012.

 

Bei den nach dem 15. August 2012 erteilten Einzugsermächtigungen ist zusätzlich noch die Mahngebühr für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 10,- Euro zu bezahlen. 
Bei Überweisungen ist auschließlich der Zahlungseingang bei der Universitätskasse maßgeblich. Geht der Überweisungsbetrag erst nach dem 15. August 2012 bei der Universitätskasse ein, ist zusätzlich noch die Mahngebühr für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 10,- Euro zu bezahlen. 

 

Sofern Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilen wollen oder können, können Sie auch überweisen:

 

Bankverbindung der Universitätskasse für studentische Beiträge und Zahlungen:

Baden-Württembergische Bank AG 

Bankleitzahl (BLZ): 60050101 und Kontonummer: 7477503621

Bei Zahlungen von ausländischen Konten:

BIC: SOLADEST und IBAN: DE29 6005 0101 7477 5036 21

Bitte geben Sie als Verwendungszweck nur Ihre Matrikelnummer an. Bitte keine weiteren Zusätze. Danke

 

An den Selbstbedienungsterminals kann auch nach erfolgter Rückmeldung die Gültigkeit der Chipkarte (Semesteraufdruck auf der Karte) aktualisiert werden.

 

Sofern Sie sich bis zum 30. September 2012 für das Wintersemester 2012/2013 weder rückmelden, noch beurlauben lassen oder selber exmatrikulieren, müssen wir Sie von Amts wegen zum 30. September 2012 (Ende des Sommersemesters 2012) exmatrikulieren. 

 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Hauptprüfung in Ihrem Studiengang bestanden haben, ist keine Rückmeldung mehr möglich (Ausnahme: Bei Rechtswissenschaft mit dem Abschluß Staatsexamen ist im Einzelfall zur Notenverbesserung eine weitere Einschreibung möglich. Sie benötigen allerdings eine Bescheinigung vom Studienfachberater der Juristischen Fakultät). Sie müssen sich dann entweder exmatrikulieren oder in einen anderen Studiengang umschreiben. Dies gilt auch dann, wenn Sie nach erfolgreichem Studienabschluß noch promovieren wollen. In diesem Fall müssen Sie sich als Promotionsstudent umschreiben.