Aufgabe des ZfL
Die Aufgabe des ZfL besteht allgemein in der strukturellen Verbesserung des Lehramtsstudiums und in der Erhöhung seines Stellenwerts in der Universität, darüber hinaus auch in der Verbesserung der Kooperation zwischen allen Beteiligten.
Im Einzelnen bedeutet dies:
- Individuelle Beratung und Betreuung der Lehramtsstudierenden
- Informations- und Beratungsveranstaltungen zu den verschiedenen Abschnitten der Lehramtsausbildung
- Angebot von Lehrveranstaltungen fachlich und fachdidaktisch
- Organisation und Angebot eigener Lehrveranstaltungen im Bereich Module Personale Kompetenz
- Präsentation der Lehramtsausbildung im Rahmen universitärer Medien
- Koordination Fachstudium, Praxissemester, Referendariat, Fort- und Weiterbildung
- Kooperation Universität - Schule
- Unterstützung der lehramtsspezifischen Forschung
- Anreize zur Stärkung der Lehramtsstudiengänge in den Fachbereichen
Hintergrund und Grundlage der Arbeit des ZfL
Die Stärkung der Lehramtsausbildung ist der Universität seit langer Zeit ein Anliegen (vgl. z.B. der universitäre Arbeitskreis Lehramtsstudiengänge 1998).
Die Grundsatzkommission der Universität Tübingen hat im Bereich Weiterentwicklung der Lehre die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Lehramtsausbildung empfohlen (Juli 2004). Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat im Juli 2003 die Einrichtung von Zentren für Lehrerbildung beschlossen. Dazu wurden sieben Stellen aus dem Bereich des Kultusministeriums in den Bereich des Wissenschaftsministeriums übertragen.
Grundlage der Arbeit des ZfL ist das Senatspapier "Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung an der Universität Tübingen. Konzeption".
Im Landeshochschulgesetz vom 01.01.2005 heißt es in § 2: "Aufgabe der Universitäten ist auch die Ausbildung von Lehrkräften für das Lehramt an Gymnasien und beruflichen Schulen in wissenschaftlichen Studiengängen".


