Fremdsprachliche Anforderungen für das Lehramt (sog. zweite Fremdsprache)
Fremdsprachliche Anforderungen für das Lehramt: Fremdsprachenkenntnisse als Zulassungsvoraussetzung für das Erste Staatsexamen
Als Zielmarken wurden die Niveaustufen A2 bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (B2 ist vergleichbar mit UNIcert II) festgelegt. Wenn Sie Sprachkenntnisse beim FSZ erwerben, wird auf dem Leistungsnachweis des Fachsprachenzentrums die Niveaustufe vermerkt. Informationen zu den für Sie relevanten Sprachabschlüssen finden Sie in der u.a. GymPO I oder bei Ihrer Fakultät.


