Fremdsprachliche Anforderungen für das Lehramt (sog. zweite Fremdsprache)

Fremdsprachliche Anforderungen für das Lehramt: Fremdsprachenkenntnisse als Zulassungsvoraussetzung für das Erste Staatsexamen

 

Als Zielmarken wurden die Niveaustufen  A2 bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (B2 ist vergleichbar mit UNIcert II) festgelegt. Wenn Sie Sprachkenntnisse beim FSZ erwerben, wird auf dem Leistungsnachweis des Fachsprachenzentrums die Niveaustufe vermerkt. Informationen zu den für Sie relevanten Sprachabschlüssen finden Sie in der u.a. GymPO I oder bei Ihrer Fakultät.