Immatrikulation an der Universität Tübingen
Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Studium und das Ablegen von Prüfungsleistungen ist, dass Sie sich an der Universität Tübingen als Studierender immatrikulieren (einschreiben).
Hierzu sind spezielle Einschreibeunterlagen erforderlich.
In zulassungsfreien Fächern können Sie sich direkt, das heißt ohne vorhergehende schriftliche Bewerbung, einschreiben. Dem Verzeichnis der Studiengänge können Sie entnehmen, ob ein Studiengang zulassungsfrei ist oder nicht.
Die erforderlichen Einschreibeunterlagen können Sie bei uns auch schriftlich anfordern (per Brief, Postkarte, Telefax oder E-Mail). Bitte geben Sie bei einer Anforderung deutlich lesbar Ihren Namen, Ihre Anschrift und wenigstens ungefähr das gewünschte Fach an. Das Porto für den Versand der Einschreibeunterlagen bezahlt die Universität Tübingen.
Einschreibungen für zulassungsfreie Studiengänge sind nach dem derzeitigen Stand der Dinge bis einschließlich 31. März 2010 (Eingang des Antrages bei der Universität Tübingen) möglich.
Einschreibeunterlagen Sommersemester
Hier erhalten Sie die Einschreibeunterlagen für das Sommersemester 2010 als PDF-Dokument zum herunterladen. Die Einschreibeunterlagen für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Fächer sind identisch.
1. den Einschreibeantrag
2. das Merkblatt für die Einschreibung
3. das Merkblatt zur Zahlung der Beiträge und Gebühren
4. das Merkblatt zur Allgemeinen Studiengebühr und
5. den Schlüsselkatalog
Sonderregelung zulassungsfreie Masterstudiengänge
Bei formal zulassungsfreien Masterstudiengängen ist keine Bewerbung erforderlich.
Allerdings benötigen wir für Ihre Einschreibung eine Bescheinigung, dass Sie mit Ihrem Bachelorabschluss die Voraussetzungen der Prüfungsordnung (z.B. überdurchschnittlicher Bachelorabschluss) für die Aufnahme in den Masterstudiengang erfüllen. Diese Bescheinigung muss zusammen mit dem Einschreibeantrag vorgelegt werden. Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise beim Studienfachberater des von Ihnen gewünschten Masterstudienganges.
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Studienfachberater.
Hinweis zulassungsbeschränkte Fächer
Bei allen zulassungsbeschränkten Fächern ist vor der Einschreibung eine Bewerbung erforderlich. Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung. Diesem Verzeichnis der Studiengänge können Sie entnehmen, ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist.
Sofern Sie sich hier zum Studium beworben haben, erhalten Sie die erforderlichen Einschreibeunterlagen zusammen mit dem Zulassungsbescheid zugesandt. Die Einschreibefrist steht dann im Zulassungsbescheid. Wird diese Einschreibefrist nicht wahrgenommen, erlischt der Zulassungsbescheid. Dies gilt auch für die Bewerbungen, die über die ZVS laufen.
In den Einschreibeunterlagen ist dann auch ausführlich erläutert, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung vorlegen müssen. Bei Studienanfängern ist auf jeden Fall eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (diese Kopie muß mindestens das Bild, Name, Vorname und Geburtsdatum umfassen), ein Nachweis zur Krankenversicherung und ein Passbild aus neuerer Zeit zusammen mit dem ausgefüllten Einschreibeantrag vorzulegen.
Hinweis schriftliche Einschreibung
An der Universität Tübingen gibt es die schriftliche Einschreibung für Deutsche und EU-Angehörige. Es reicht für die Einschreibung also aus, wenn Sie die vollständigen Einschreibeunterlagen rechtzeitig ( maßgeblich ist der Eingang bei der Studentenabteilung der Universität Tübingen ! ) hierher schicken oder in den Hausbriefkasten werfen.
Eine Einschreibung per Telefax oder Email ist nicht möglich.
Ausnahme: Ausländische Studierende (nicht aber EU-Angehörige) müssen sich persönlich einschreiben. Dabei ist der Pass zur Überprüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen vorzulegen.
Promotionsstudenten
Für Promotionsstudenten gibt es eine Sonderregelung. Sie können sich an der Universität Tübingen jederzeit einschreiben. Es ist also z. B. Anfang März noch eine Einschreibung für das Wintersemester möglich. Eine Einschreibung als Promotionsstudent ist jedoch nur möglich, wenn Sie von der Fakultät als Doktorand angenommen wurden und hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen können. Die Einschreibeunterlagen erhalten auch Sie auf schriftliche Anforderung (per Brief, Postkarte, Telefax oder Email) zugesandt. Bitte geben Sie noch an, für welches Semester Sie sich einschreiben wollen.
Die Einschreibeunterlagen finden Sie im oberen Teil dieser Seite auch zum herunterladen.
Ausführliche Informationen auf der Seite Promotion.
Weiterer Verlauf der Einschreibung
Sobald Ihre Einschreibeunterlagen vollständig bei der Universität Tübingen eingegangen und die erforderlichen Gebühren bezahlt und bei der Universitätskasse verbucht sind, erfolgt die weitere Bearbeitung. Sie erhalten dann schnellstmöglich per Post einmal Ihren Leporello mit den Studienbescheinigungen und dem Datenkontrollblatt für das Studienbuch und dann separat Ihren Studierendenausweis und Ihr Studienbuch zugesandt. Ebenso erhalten Sie von uns per Post die Zugangsdaten für Ihre persönliche studentische Emailadresse. Eine Ausstellung von vorläufigen Bescheinigungen ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass in der Hauptphase der Einschreibung, insbesondere für das Wintersemester, die Bearbeitung und damit der Versand der Unterlagen bis zu vier Wochen dauern kann.
Wichtiger Hinweis zum Vorlesungsbeginn
Teilweise erfolgen bereits vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn (hier finden Sie die Semestertermine) erste Einführungsveranstaltungen oder Eintragungen in Seminarlisten. Hierzu ist teilweise die Vorlage von Studienbescheinigungen oder vom Studierendenausweis erforderlich. Informationen zur Vorlesungen, Seminaren usw. finden Sie im Internet bei den einzelnen Fakultäten bzw. über CAMPUS und teilweise auf den "Schwarzen Brettern" in den einzelnen Instituten. Erledigen Sie deshalb bitte im eigenen Interesse Ihre Einschreibung auch bei zulassungsfreien Fächern so früh wie möglich.
Studentensekretariat
Die Immatrikulation erfolgt beim Studentensekretariat:
Universität Tübingen
Zentrale Verwaltung
Studentensekretariat
Wilhelmstraße 11
72074 Tübingen
Links
Nächste Termine
• Einschreibefrist für zulassungsfreie Fächer für das Sommersemester 2010 vom 7. Januar 2010 bis zum 31. März 2010
• Vorlesungsbeginn Sommersemester am 12. April 2010
• Bewerbungsschluss Wintersemester 2010/2011 am 15. Juli 2010

