Personal und Innere Dienste

Parkraumverwaltung

An der Universität Tübingen wird der Großteil der Beschäftigten- und Studierendenparkplätze zentral durch die Abteilung Innere Dienste und Organisation verwaltet. Darüber hinaus werden auch weitere Beschäftigtenparkplätze direkt von den nutzenden Einrichtungen dezentral verwaltet.  

Ausgabe von Parkberechtigungen und Parkraumverwaltung

Für die von der Abteilung Innere Dienste und Organisation zentral verwalteten Parkplätze im Talbereich für Beschäftigte sowie im Bereich Morgenstelle für Beschäftigte und Studierende können Parkberechtigungen bei den Hausmeisterdienstleistungszentren Neue Aula und Morgenstelle beantragt und verlängert werden (Datenschutzerklärung).
Anträge auf Parkberechtigung für dezentral verwaltete Parkplätze sind direkt an die verwaltende Einrichtung zu richten. 
Der Antrag auf eine Parkberechtigung ist nicht auf den dem Gebäude zugeordneten Parkplatz beschränkt, sondern kann auch für einen anderen Parkplatz gestellt werden. 

Grundlage für die Vergabe von Parkberechtigungen für alle zentral und dezentral verwalteten Parkplätze ist die Benutzungsordnung "Parkplätze" vom 01.08.2019. 

Hinweis

Um die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter sowie den Downloadbereich mit den Antragsformularen für eine Parkberechtigung sehen zu können, müssen Sie sich für das Intranet der Universität Tübingen anmelden.