Personal und Innere Dienste

Zentrale Fahrbereitschaft

Die Zentrale Fahrbereitschaft ist zuständig für die Entgegennahme und Abwicklung von Fahraufträgen, für Reservierungen von Kraftfahrzeugen für dienstliche Zwecke für Selbstfahrer sowie für Materialtransporte.

Garage

Brunnenstraße 21
D-72074 Tübingen
 +49 7071 29-76432
Fax: +49 7071 29-5375

Einfahrt: Rolltor gegenüber Boxenstopp

Leitung

Franziska Wolff

Sachgebietsleitung

Neue Aula, Raum 040

 +49 7071 29-74203

fahrbereitschaftspam prevention@zv.uni-tuebingen.de

Hinweis

Um die Kontaktdaten der Ansprechpersonen und den Downloadbereich sehen zu können, müssen Sie sich für das Intranet der Universität Tübingen anmelden.


Fahraufträge, Busanfragen, Umzüge / Räumungen

Fahraufträge

Fahrauftrag

Bitte richten Sie Ihren Fahrauftrag an die Zentrale Fahrbereitschaft: fahrbereitschaft@zv.uni-tuebingen.de.

Fahreranforderung

Grundsätzlich werden keine Fahrzeuge mit Fahrer zur Verfügung gestellt.

Busverleih

Berechtigter Personenkreis zur Nutzung der Dienst-Kfz

Gemäß der Verwaltungsvorschrift für den Kraftfahrzeugbetrieb des Landes (VwV Kfz) vom 12. März 2021 dürfen Dienst-Kfz nur von hauptberuflichen Kraftfahrern oder von Selbstfahrern/Selbstfahrerinnen geführt werden. Gemäß Ziff. 10.2 VwV Kfz dürfen als Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen grundsätzlich nur Landesbedienstete eingesetzt werden.

Für Studierende wurde vom Wissenschaftsministerium eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wonach für Exkursionen mit Exkursionsleiter/Exkursionsleiterin, Fahrten von Hochschulsportlern zu Wettkämpfen oder von Musikstudenten zu Auftritten auch Studierende als Selbstfahrer eingesetzt werden können.

Ferner können bei Ausgrabungen Stipendiaten als Selbstfahrer eingesetzt werden, wenn keine Landesbedienstete oder Studierende zur Verfügung stehen.

Gäste

Personen, die nicht im Dienste des Landes stehen, dürfen nur aus dienstlichen Gründen oder in besonderen Ausnahmefällen (Notstand, plötzliche Erkrankung oder Unglücksfälle) im Dienstfahrzeug mitgenommen werden.

Ein Zusammenhang mit Lehre/Ausbildung oder Forschung muss gegeben sein.

Sofern bei der Mitnahme dritter Personen, die nicht Universitätsbedienstete sind und als solche Unfallversicherungsschutz allenfalls über ihre Heimatuniversität oder -einrichtung haben, ein Personenschaden eintritt, besteht keine Haftung des Landes/der Universität.

Haftung

Gem. Ziff. 5 der Verwaltungsvorschrift für den Kraftfahrzeugbetrieb des Landes (VwV Kfz) werden Dienst-Kfz gegen Haftpflicht- und Eigenschäden grundsätzlich nicht versichert (Grundsatz der Selbstversicherung), auch nicht für Fahrten ins Ausland. Das Land hat insoweit die Stellung eines Versicherers.

Für Fremdschäden haftet das Land wie ein Haftpflichtversicherer nach dem Pflichtversicherungsgesetz mit unbegrenzter Deckung und als Dienstherr des/der verantwortlichen Fahrers/Fahrerin nach den §§ 823, 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Fahrerinnen und Fahrer haften dem Land

  • für Fremdschäden nur in denjenigen Ausnahmefällen und auch nur in der Höhe, in denen auch eine Haftpflichtversicherung gegenüber ihren Versicherten Regressansprüche geltend machen könnte,
  • für Eigenschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Selbstfahrermeldung / Überprüfung der Führerscheine

Bei Busreservierungen für Selbstfahrer/Selbstfahrerinnen wird für jede(n) Fahrer/Fahrerin eine Selbstfahrermeldung und Führerscheinkopie benötigt (bitte rechtzeitig an die Zentrale Fahrbereitschaft schicken).

Gemäß der Verwaltungsvorschrift für den Kraftfahrzeugbetrieb des Landes (VwV Kfz) ist vor Fahrtantritt die Fahrerlaubnis im Original zu überprüfen.

Daher ist es zwingend notwendig, dass derjenige/diejenige, der/die den Bus abholt, den Originalführerschein vorlegt.

Gleichzeitig ist der/die Exkursionsleiter/-in, Gruppenleiter/-in, Organisator/-in, etc. verpflichtet, die Führerscheine aller Personen zu überprüfen, die das Leihfahrzeug fahren sollen.

Fahrtenbuch

Für jedes Dienstkraftfahrzeug ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß und manipulationssicher zu führen. Im Fahrtenbuch werden Datum, Zweck der Fahrt, Fahrtstrecke mit Anfangs- und Endpunkt der Fahrt (genaue Adresse), Name der Fahrerin beziehungsweise des Fahrers sowie Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt (zurückgelegte Entfernung) lesbar eingetragen. Sobald sich der Zweck der Fahrt ändert, ist ein neuer, gesonderter Eintrag in einer neuen Zeile des Fahrtenbuches vorzunehmen. Darüber hinaus werden zum Zwecke der ordnungsgemäßen Fuhrparkverwaltung und zum Stundennachweis Angaben zu Abfahrts- und Ankunftszeiten, Unfällen und Schäden einschließlich erkennbarer Verschleißerscheinungen und Verbrauchsdaten erhoben.

Kosten der Busse

Die Busse (9-Sitzer) werden gegen eine Gebühr von 12 € pro Tag und 0,25 € pro gefahrenen Kilometer verliehen.

Abholung und Rückgabe der Busse

Die Busse können nach vorheriger Reservierung zu folgenden Zeiten in der Garage, Brunnenstr. 21, abgeholt werden:

  • Mo. – Fr.: 7.30-8.00 Uhr

Bei der Rückgabe müssen die Busse vollgetankt und von Innen und Außen gesäubert sein.

Werden Busse verschmutzt oder mit leerem Tank zurückgegeben, wird die Reinigung bzw. der Treibstoff in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie auch, dass das Fahrtenbuch korrekt ausgefüllt und vom Fahrer/der Fahrerin unterschrieben werden muss.

Die Busse müssen vor die Garage gestellt und die dazugehörigen Schlüssel in den Briefkasten neben dem Rolltor eingeworfen werden.

Unfälle/Schäden sind umgehend bei Frau Bartmann zu melden!

Verhalten bei Unfällen

Das Verhalten bei Verkehrsunfällen richtet sich nach § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung(StVO)

Alle Verkehrsunfälle sind von der Polizei aufnehmen zu lassen, eine Unfallmeldung (Downloadbereich) ist immer zu erstellen.

Die Unfallunterlagen sind unverzüglich der Zentralen Fahrbereitschaft vorzulegen.

  1. Unfallstelle sichern.
  2. Erste Hilfe leisten (soweit erforderlich).
  3. Polizei informieren.
  4. Zeugen suchen (Personalien notieren).
  5. Beweise sichern und soweit möglich und erforderlich dokumentieren.
  6. Soweit möglich Bilder oder Skizze der Unfallstelle fertigen (Örtlichkeit, Unfall-Endstellung der beteiligten Fahrzeuge).
  7. Auffälligkeiten, Besonderheiten notieren, Verkehrszeichenregelung dokumentieren. 
  8. Keine Spontanaussagen am Unfallort treffen.
  9. Adresse des Unfall aufnehmenden Polizeireviers und die Tagebuchnummer des Unfallberichts notieren.
  10. Adresse des/der Unfallbeteiligten, Versicherungsdaten sowie Telefonnummern und/oder Mobilfunknummer notieren.
  11. Eigene Daten der Dienststelle beziehungsweise Daten der Fahrbereitschaft an den/ die Unfallbeteiligten weitergeben.
  12. Bei hohen Schäden und komplexen Sachverhalten noch am Unfalltag ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.
  13. Zentrale Fahrbereitschaft umgehend informieren, das heißt am selben Tag oder spätestens am nächsten Werktag.
  14. Unfallmeldung mit aussagekräftiger Unfallskizze sorgfältig und vollständig ausfüllen, unterschreiben und unverzüglich an die Zentrale Fahrbereitschaft weiterleiten.

Umzüge / Räumungen

Ohne Umzugsfirma

Umzugs-/ Räumungs- und Entsorgungsfahrten können durchgeführt werden, sofern seitens der Einrichtung ausreichend Helfer/Helferinnen zum Ein- und Ausladen zur Verfügung gestellt werden.

Mit Umzugsfirma

Für Umzüge/Räumungen größeren Umfangs wenden Sie sich bezüglich der Mittelbewilligung zuerst an das Dezernat Finanzen, Herrn Gekeler/Frau Conte.

Nach Eingang der Freigabe durch das Dezernat Finanzen, beauftragen wir das  Umzugsunternehmen.

Umzugskartons

Die Zentrale Fahrbereitschaft stellt für dienstliche Zwecke Umzugskartons zur Verfügung:

Bitte beachten Sie:

  • Die Umzugskartons können mit einem gesonderten Vordruck (Downloadbereich) schriftlich bei der Zentralen Fahrbereitschaft angefordert werden.
  • Hinsichtlich der Rückgabe der Kartons wenden Sie sich ebenfalls an die Zentrale Fahrbereitschaft.
  • Die Umzugskartons dienen ausschließlich zum Transport von Umzugs- und sonstigem Transportgut, d. h. sie dürfen nicht zur Lagerung von Gegenständen benutzt werden.
  • Umzugskartons, die nicht zurückgegeben werden, werden mit 2 €/Stück in Rechnung gestellt.