Bewerbung und Zulassung zum Studium
Zulassungsfreie Studiengänge
Deutsche und Bildungsinländer, die in Tübingen ein Studium in einem zulassungsfreien Fach (gilt nicht für Masterstudiengänge) als Erstesmester aufnehmen wollen, können sich direkt beim Studentensekretariat immatrikulieren (einschreiben).
Das Verzeichnis der Studiengänge zeigt Ihnen, welche Studiengänge in Tübingen zulassungsfrei sind.
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
Für einige Studiengänge gibt es Zulassungsbeschränkungen. Studieninteressierte müssen sich für diese Studiengänge bei der Universität Tübingen bzw. bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) bewerben.
Hinweis: Für Internationale Studierende gelten besondere Zulassungsverfahren.
Bewerbung für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen (Erstsemester bzw. Erstes Fachsemester)
a) Bewerbung bei der Universität Tübingen
- Bewerbung für einen Bachelorstudiengang
- Bewerbung für Lehramt an Gymnasien / Erweiterungsfach zum Lehramt an Gymnasien
- Bewerbung für Lehramt an Beruflichen Schulen
- Bewerbung für Rechtswissenschaft (Jura) Staatsexamen
- Bewerbung für das Fach Sportwissenschaft
b) Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS)
c) Bewerbung bei der Universität Tübingen für ein Masterstudiengang
Besonderheiten bei der Bewerbung
Zulassungsfreie Fächer: Wenn im Rahmen Ihrer Studiengangkombination beim Bachelor- oder Lehramtsstudiengang nur ein Fach zulassungsbeschränkt ist, geben Sie bitte auch das zulassungsfreie Fach in Ihrer Bewerbung an.
Hilfsanträge: Hierfür sind bei zulassungsbeschränkten Fächern keine zusätzlichen Unterlagen für die Auswahlverfahren beizulegen !


