Studiengebühren / Verwaltungskostenbeitrag

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Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühr

(nur bis einschließlich Wintersemester 2011/2012 zu verwenden)

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Neue Antragsformulare ab Sommersemester 2012:

Erklärung zur Befreiung vom Verwaltungskostenbeitrag aufgrund eines wissenschaftlichen Beifachs

 

Antrag auf Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags

 

 

 

 

 

 

 

Studiengebühren werden mit Ende des Wintersemesters 2011/2012 abgeschafft.

Die Studiengebühr entfällt für alle Studierenden der Universität Tübingen zum Sommersemester 2012 ersatzlos. Es ist daher auch keine Zweitstudien- oder Langzeitstudiengebühr zu bezahlen. 

 

 

Kontakt

Ansprechpartner für Fragen zu den Studiengebühren ist das Sachgebiet "Studiengebühren".

 

Das Sachgebiet Studiengebühren ist umgezogen.

Neue Anschrift:

Wilhelmstr. 11

1. OG, Zi. 101

72074 Tübingen