Darlehen der L-Bank zur Finanzierung der Studiengebühr
Für den Fall, dass Sie die allgemeinen Studiengebühren nicht selbst aufbringen können, steht Ihnen die Möglichkeit einer Kreditaufnahme offen. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen einem Darlehen der landeseigenen L-Bank oder einem Darlehen von einem beliebigen anderen privaten Geldinstitut. Vergleichen und prüfen Sie daher bitte die unterschiedlichen Konditionen und Geschäftsbedingungen.
Die L-Bank bietet ausschließlich zur Finanzierung der Studiengebühr von 500,-- € je Semester ein Darlehen an, das von den Studierenden unabhängig von ihrer Bonität in Anspruch genommen werden kann. Dieses Darlehen wird semesterweise direkt an die Hochschule ausgezahlt. Weitere Informationen zum Darlehen der L-Bank finden Sie hier.
Wer ist darlehensberechtigt?
Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes,
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
- Familienangehörige eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die das Recht auf Aufenthalt genießen,
- heimatlose Ausländer,
- Ausländer oder Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben.
Wer bei Aufnahme eines Erststudiums das 40. Lebensjahr vollendet hat, hat keinen Anspruch auf ein Darlehen der L-Bank.
Wie lange habe ich einen Darlehensanspruch?
Ein Anspruch auf Darlehensgewährung gegenüber der L-Bank besteht für die Dauer des Studiums in Baden-Württemberg, längstens jedoch für die Dauer der Regelstudienzeit des grundständigen Studiums zuzüglich vier weiterer Hochschulsemester.
Die Anspruchsdauer verringert sich um die Anzahl der bisherigen Hochschulsemester
- an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule, Duale Hochschule Baden-Württemberg, …)
- an einer Berufsakademie, an der Notarakademie Baden-Württemberg, an der Filmakademie Baden-Württemberg oder der Popakademie Baden-Württemberg.
Zeiten, in denen der Studierende
- beurlaubt war,
- wegen Kindererziehung, Behinderung, weit überdurchschnittlicher Begabung oder herausragender Leistungen im Sudium von der Gebührenpflicht befreit ist oder war,
werden bei den vorherigen Studienzeiten nicht angerechnet.
Wie erhalte ich ein Darlehen von der L-Bank?
Die Universität Tübingen bestätigt Ihren Darlehensanspruch und die Darlehensdauer gegenüber der L-Bank in einem sog. Feststellungsbescheid.
Dieser Feststellungsbescheid wird auf Antrag ("Antrag auf Erteilung eines Feststellungsbescheides") des Studierenden von der Universität Tübingen im Sachgebiet Studiengebühren berechnet, erstellt und Ihnen zugesandt.
Im Falle eines Darlehensanspruches wird nun die erste Seite des Fetstellungsbescheides zsammen mit Ihrem ausgefüllten "Antrag auf Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung von Studiengebühren" vom Sachgebiet Studiengebühren der Universität Tübingen an die L-Bank weitergeleitet. Sie erhalten danach direkt von der L-Bank ein Angebot auf Abschluss des Darlehensvertrages. Bei Annahme des Darlehensvertrages überweist die L-Bank die allgemeine Studiengebühr in Höhe von 500,00 € direkt an die Universität Tübingen.
Sollte die Hochschule feststellen, dass Sie nicht darlehensberechtigt sind, erhalten Sie kein Darlehen der L-Bank.
Wann und wo stelle ich einen Antrag auf Erteilung eines Feststellungsbescheides?
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Feststellungsbscheides nur, wenn Sie tatsächlich auch ein Darlehen der L-Bank in Anspruch nehmen möchten. Dieser Antrag sollte möglichst frühzeitig (während der Rückmeldung bzw. zusammen mit den Einschreibeunterlagen) inklusive des "Antrags auf Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung von Studiengebühren" bei der
EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT
Zentrale Verwaltung
Dezernat Studium und Lehre
Studentenabteilung
Sachgebiet Studiengebühren
Hölderlinstr. 11, 72074 Tübingen
eingereicht werden.
Änderung Kontaktdaten (L-Bank)
Kontakt
Ansprechpartner für Fragen zu den Studiengebühren ist das Sachgebiet "Studiengebühren".
Das Sachgebiet Studiengebühren ist umgezogen.
Neue Anschrift:
Wilhelmstr. 11
1. OG, Zi. 101
72074 Tübingen


