Dezernat VI - Bau, Sicherheit und Umwelt

Informationen über die Zuweisung von Forschungsgebäuden

Die Universität Tübingen unterhält zwei Forschungsgebäude, die speziell für projektbezogene Arbeiten auf den Gebieten der Molekularbiologie, Zellbiologie, Immunologie, Biotechnologie sowie der Chemie und Physik eingerichtet sind:

  • Verfügungsgebäude Morgenstelle, Auf der Morgenstelle 15
  • Medizinisch-naturwissenschaftlichen Forschungszentrum, Ob dem Himmelreich 7

 

Forschungsflächen in diesen Gebäuden können nur für ein zeitlich und thematisch fest umrissenes Forschungsvorhaben zugewiesen werden, und auch nur dann, wenn sichergestellt ist, dass das Projekt über die Laufzeit finanziert ist und dass nach Beendigung der Arbeiten die Forscher bzw. Forschergruppen ausscheiden oder in eine Universitätseinrichtung zurückkehren.

 

Die Nutzungsdauer der Forschungsflächen ist auf die Zeit der Förderung beschränkt. Sie soll einen Zeitraum von vier Jahren nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nur in besonderen Fällen bis zu höchstens vier weiteren Jahren möglich.

 

Die Zuweisung von Forschungsflächen erfolgt nur auf Antrag.

 

Nähere Informationen erhalten Sie über dieZentrale Verwaltung der Universität Tübingen Abteilung Bauplanung und Liegenschaften.

Ansprechpartner

Herr Tauss, Zentrale Verwaltung, Abt. Bauplanung und Liegenschaften
Telefon 29 - 77 4 22, Telefax 29 - 50 51
E-Mail: forschungsgebaeude(at)verwaltung.uni-tuebingen.de

 

Satzung für die Forschungsgebäude