Ablauf nach der Anmeldung
So rasch es uns möglich ist, erhalten Sie durch eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter der Hochschulambulanz einen persönlichen Termin, damit uns einen Einblick in das bestehende Problem möglich wird. Es werden auch organisatorische und die Krankenkasse betreffende Fragen besprochen. In der Regel folgen diesem Erstgespräch weitere 4-5 Termine, um eine eingehende Problemanalyse und Diagnostik durchzuführen. Sie werden auch gebeten bestimmte Tests und Fragebögen zu beantworten. Aufgrund dieser Gespräche und Befragungen ist es möglich, Therapieziele zu formulieren und zu entscheiden, ob die Hochschulambulanz die richtige Stelle zur Behebung Ihrer Probleme und Beschwerden darstellt. Diese sog. "probatorischen" Sitzungen werden von den Krankenversicherungen in jedem Fall übernommen! Sie sind für Sie und uns in gleichem Maße wichtig, um eine begründete Entscheidung für eine auf Sie zugeschnittene Psychotherapie oder die Teilnahme an einem unserer Forschungsprojekte zu treffen.
Kommt es zu der Entscheidung, dass eine Psychotherapie notwendig und Erfolg versprechend ist, wird anschließend eine Psychotherapie bei der zuständigen Krankenversicherung beantragt. Für diesen Antrag ist erforderlich, dass von Seiten eines Arztes eine Unterstützung und Befürwortung der Psychotherapie vorliegt und dass wir in einer längeren Stellungnahme die Psychotherapie begründen. Nach Genehmigung der Psychotherapie durch einen von der Krankenversicherung beauftragten Fachgutachter kann die Therapie beginnen. Alle Honorare für diagnostische und therapeutische Termine werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Regelmäßige Termine (z.B. einmal wöchentlich) werden zwischen Ihnen und dem jeweiligen Therapeuten nach Absprache vereinbart, wobei in manchen Fällen auch intensivere Therapiephasen (d.h. mit mehreren Terminen in einer Woche) stattfinden können.
Damit eine möglichst hohe Wirksamkeit in der Therapie erreicht werden kann, arbeiten wir mit Ihrem Haus- bzw. Facharzt zusammen.


