Studiengebühren / Verwaltungskostenbeitrag
Downloadbereich für Anträge und Formulare (PDF)
Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühr
(nur bis einschließlich Wintersemester 2011/2012 zu verwenden)
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Neue Antragsformulare ab Sommersemester 2012:
Erklärung zur Befreiung vom Verwaltungskostenbeitrag aufgrund eines wissenschaftlichen Beifachs
Antrag auf Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags
Studiengebühren werden mit Ende des Wintersemesters 2011/2012 abgeschafft.
Die Studiengebühr entfällt für alle Studierenden der Universität Tübingen zum Sommersemester 2012 ersatzlos. Es ist daher auch keine Zweitstudien- oder Langzeitstudiengebühr zu bezahlen.
Kontakt
Ansprechpartner für Fragen zu den Studiengebühren ist das Sachgebiet "Studiengebühren".
Das Sachgebiet Studiengebühren ist umgezogen.
Neue Anschrift:
Wilhelmstr. 11
1. OG, Zi. 101
72074 Tübingen

