Bewerbung für einen Masterstudiengang

Die Bewerbung für alle Masterstudiengänge erfolgt ab dem Sommersemester 2012 und die folgenden Semester über ein Online Verfahren:

 

https://movein-uni-tuebingen.moveonnet.eu/

 

1. Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

 

 

Die Bewerbungsfrist für das Zulassungsverfahren läuft in der Regel bis zum 15. Januar oder 15.Juli desjeweiligen Jahres.

Das ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass nach dieser Frist eingehende Bewerbungen oder nachgereichte

Unterlagen nicht berücksichtigt werden dürfen.

Einige Masterstudiengänge haben eine abweichende (vorgezogene) Bewerbungsfrist.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die für das Auswahlverfahren erforderlichen Angaben werden im Verlauf der Onlinebewerbung abgefragt.

 

Bitte beachten Sie, dass die im Onlineverfahren entstehende PDF-Datei ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen innerhalb der Ausschlussfrist bei der Universität Tübingen eingehen müssen. Bitte halten Sie für dieses Verfahren Unterlagen zum Uploaden in Form von PDF-Dateien bereit.

 

Für die auf dieser Seite aufgeführten Studiengänge erfolgt die Bewerbung wie bisher nur in Papierform. 

 

Weitere Informationen auch über den Inhalt des Studienganges erhalten Sie hier:

http://www.uni-tuebingen.de/studium/verzeichnis-der-studiengaenge.html

 

 

2. Nicht zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

 

 

Die Bewerbungsfrist für das Zulassungsverfahren läuft in der Regel bis zum 31.März. oder 30. September desjeweiligen Jahres.

Voraussetzung für die Zulassung und Einschreibung ist hier die Qualität des Abschlusses oder der vorläufigen Studienleistungen und die Affinität (sachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor und Master) des Abschlusses oder der vorläufigen Studienleistungen des angestrebten Masterstudiengangs.

 

Die dazu benötigten Unterlagen sind im Online Portal für den jeweiligen Masterstudiengang aufgeführt.

Weitere Informationen auch über den Inhalt des Studienganges erhalten Sie hier:

 

http://www.uni-tuebingen.de/studium/verzeichnis-der-studiengaenge.html

 

 

Härtefallantrag

Für Masterstudiengänge kann kein Härtefallantrag (Sonderantrag auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Studienplätzen im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte, Nachteilsausgleich, Wartezeitverbesserung) gestellt werden.

 

Bewerbungsfristen Masterstudiengänge

Für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge ist normalerweise zum Sommersemester am 15. Januar und zum Wintersemester am 15. Juli Bewerbungsschluss. Es gibt aber einige Masterstudiengänge mit vorgezogenem Bewerbungsschluss. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Masterstudiengänge mit abweichenden Bewerbungsfristen

 

Noch Fragen ? studentensekretariat(at)verwaltung.uni-tuebingen.de

Studentensekretariat

Ihre Bewerbung bitte schriftlich an das Studentensekretariat:

Universität Tübingen
Zentrale Verwaltung
Studentensekretariat
Wilhelmstraße 11
72074 Tübingen

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