Bewerbung für einen Masterstudiengang
Die Bewerbung für alle Masterstudiengänge erfolgt ab dem Sommersemester 2012 und die folgenden Semester über ein Online Verfahren:
https://movein-uni-tuebingen.moveonnet.eu/
1. Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
Die Bewerbungsfrist für das Zulassungsverfahren läuft in der Regel bis zum 15. Januar oder 15.Juli desjeweiligen Jahres.
Das ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass nach dieser Frist eingehende Bewerbungen oder nachgereichte
Unterlagen nicht berücksichtigt werden dürfen.
Einige Masterstudiengänge haben eine abweichende (vorgezogene) Bewerbungsfrist.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die für das Auswahlverfahren erforderlichen Angaben werden im Verlauf der Onlinebewerbung abgefragt.
Bitte beachten Sie, dass die im Onlineverfahren entstehende PDF-Datei ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen innerhalb der Ausschlussfrist bei der Universität Tübingen eingehen müssen. Bitte halten Sie für dieses Verfahren Unterlagen zum Uploaden in Form von PDF-Dateien bereit.
Weitere Informationen auch über den Inhalt des Studienganges erhalten Sie hier:
http://www.uni-tuebingen.de/studium/verzeichnis-der-studiengaenge.html
2. Nicht zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
Die Bewerbungsfrist für das Zulassungsverfahren läuft in der Regel bis zum 31.März. oder 30. September desjeweiligen Jahres.
Voraussetzung für die Zulassung und Einschreibung ist hier die Qualität des Abschlusses oder der vorläufigen Studienleistungen und die Affinität (sachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor und Master) des Abschlusses oder der vorläufigen Studienleistungen des angestrebten Masterstudiengangs.
Die dazu benötigten Unterlagen sind im Online Portal für den jeweiligen Masterstudiengang aufgeführt.
Weitere Informationen auch über den Inhalt des Studienganges erhalten Sie hier:
http://www.uni-tuebingen.de/studium/verzeichnis-der-studiengaenge.html
Härtefallantrag
Für Masterstudiengänge kann kein Härtefallantrag (Sonderantrag auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Studienplätzen im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte, Nachteilsausgleich, Wartezeitverbesserung) gestellt werden.
Bewerbungsfristen Masterstudiengänge
Für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge ist normalerweise zum Sommersemester am 15. Januar und zum Wintersemester am 15. Juli Bewerbungsschluss. Es gibt aber einige Masterstudiengänge mit vorgezogenem Bewerbungsschluss. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Masterstudiengänge mit abweichenden Bewerbungsfristen.
Noch Fragen ? studentensekretariat(at)verwaltung.uni-tuebingen.de
Studentensekretariat
Ihre Bewerbung bitte schriftlich an das Studentensekretariat:
Universität Tübingen
Zentrale Verwaltung
Studentensekretariat
Wilhelmstraße 11
72074 Tübingen

