Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

 

1. Allgemeiner Hochschulzugang für Meister und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen

Wichtiger Hinweis: Falls Sie sich für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben möchten, ist Ihr „Erstansprechpartner“ für Fragen zur Hochschulzugangsberechtigung Frau Geschwind von „hochschulstart.de“: Email: gruppe23(at)hochschulstart.de

 

Für die Ausstellung einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie eine berufliche Fortbildung gemäß § 59 Landeshochschulgesetz nachweisen und einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch  an einer baden-württembergischen Hochschule erbringen.

Eine berufliche Fortbildung liegt vor, wenn Sie:

• eine Meisterprüfung

• eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung

• nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) eine berufliche Fortbildung zum Verwaltungsbetriebswirt (VWA), Verwaltungs-Diplom-Inhaber (VWA), Betriebswirt (VWA) oder Betriebswirt in einem Schwerpunktfach (VWA)

• eine Fachschule im Sinne des § 14 des Schulgesetzes

erfolgreich abgeschlossen haben.

Vor einer Bewerbung für einen Studienplatz lassen Sie sich von uns bitte die Hochschulzugangsberechtigung ausstellen.

a) Antragsformular auf Ausstellung der Hochschulzugangsberechtigung

Der Antrag auf Ausstellung einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung muss für eine Bewerbung zum Wintersemester bis spätestens 30. Mai und für eine Bewerbung zum Sommersemester bis spätestens 30. November gestellt werden!

b) Bitte vereinbaren Sie mit Frau Griesbach von der Zentralen Studienberatung der Universität Tübingen (Telefon: 07071/29-75402) oder mit dem Studienfachberater des gewünschten Studiengangs einen Termin für ein Beratungsgespräch. Bitte verwenden Sie den Vordruck für die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch, den Sie mit Ihrem Antrag einreichen.

 

2. Fachgebundener Hochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte über eine Eignungsprüfung

 

Durch das Bestehen der Eignungsprüfung kann eine fachgebundene Hochschulreife erworben werden. Hierfür ist erforderlich, dass eine mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine dreijährige Berufserfahrung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich nachgewiesen wird. Außerdem muss ein Beratungsgespräch an einer baden-württembergischen Hochschule durchgeführt werden.

 

Die Eignungsprüfung besteht aus

1. einer schriftlichen Prüfung (in den Fächern Deutsch, Englisch und einer in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit)

2. einer mündlichen Prüfung (Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen).

 

Die Eignungsprüfung findet ein Mal im Jahr (voraussichtlich im Mai) statt und wird am Internationalen Studienkolleg der Universität Heidelberg durchgeführt.
a) Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung muss bis zum 1. Februar unter Angabe des angestrebten Studiengangs bei der Universität Tübingen eingegangen sein.

 

b) Bitte vereinbaren Sie mit Frau Griesbach von der Zentralen Studienberatung der Universität Tübingen (Telefon: 07071/29-75402) oder mit dem Studienfachberater des gewünschten Studiengangs einen Termin für ein Beratungsgespräch. Bitte verwenden Sie den Vordruck für die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch, den Sie mit Ihrem Antrag einreichen.


Für die Eignungsprüfung erheben wir einen Eigenkostenanteil in Höhe von 80 €.
Nach erfolgreichem Bestehen der Eignungsprüfung erteilt die Universität Tübingen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.


Ansprechpartnerin für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ist Frau Hermann.

Universität Tübingen,

Sachgebiet Studiengebühren, 

Hölderlinstraße 11, 72074 Tübingen,

 
Telefon: 07071 29 76836

FAX: 07071 29 5541 


Weitere Informationen:
Informationsschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) sowie die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen.