Immatrikulation an der Universität Tübingen
Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Studium und das Ablegen von Prüfungsleistungen ist, dass Sie sich an der Universität Tübingen als Studierender immatrikulieren (einschreiben).
Hierzu sind spezielle Einschreibeunterlagen erforderlich.
In zulassungsfreien Fächern können Sie sich direkt, das heißt ohne vorhergehende schriftliche Bewerbung, einschreiben. Dem Verzeichnis der Studiengänge können Sie entnehmen, ob ein Studiengang zulassungsfrei ist oder nicht. Bitte beachten Sie die Sonderregelungen bei Masterstudiengängen.
Allgemeiner Orientierungstest in Baden-Württemberg
Ab dem Wintersemester 2011/12 ist es auch für zulassungsfreie Studienfächer in Baden-Württemberg Pflicht, ein Orientierungsverfahren zu absolvieren, um sich einschreiben zu können.
Besonders geeignet hierfür ist der neue fächerübergreifende Selbsttest zur Studienorientierung, kurz „Orientierungstest“. Auf Initiative des Wissenschaftsministeriums wurde von den baden-württembergischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen ein fächerübergreifender Selbsttest zur Studienorientierung erstellt.
Als Studienorientierungsverfahren werden beispielsweise „www.was-studiere-ich.de“, „www.borakel.de“, „www.explorex.de“ anerkannt. Der schriftliche Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren kann auch durch eine Studienberatung bei den Hochschulen oder beispielsweise bei den Beratern für akademische Berufe der Agentur für Arbeit erfolgen. Der Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren an einer anderen Hochschule wird von der Universität Tübingen anerkannt.
Der schriftliche Nachweis über ein Beratungsgespräch im Rahmen des beantragten Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist ebenfalls als Studienorientierungsverfahren anerkannt.
Bitte reichen Sie den Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren mit Ihren Einschreibeunterlagen ein. Weitere Informationen zum Orientierungstest können Sie den Internetseiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württembergs entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass jenseits der Regelstudienzeit keine Einschreibungen möglich sind. Dies ist in der Satzung der Universität Tübingen über die Zulassung von Bewerbern zu einem höheren Fachsemester geregelt.
Einschreibeunterlagen Sommersemester
Hier erhalten Sie die Einschreibeunterlagen für das Sommersemester 2012 ab Januar 2012 zum herunterladen.
Die Einschreibeunterlagen für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Fächer sind identisch.
Einschreibungen für das Sommersemester 2012 sind von Anfang Januar 2012 bis zum 31. März 2012 (einschließlich) möglich.
1. den Einschreibeantrag
2. das Merkblatt zur Einschreibung
3. den Schlüsselkatalog
Die erforderlichen Einschreibeunterlagen können Sie bei uns im Ausnahmefall auch schriftlich anfordern (per Brief, Postkarte, Telefax oder E-Mail). Bitte geben Sie bei einer Anforderung deutlich lesbar Ihren Namen, Ihre Anschrift und wenigstens ungefähr das gewünschte Fach an. Das Porto für den Versand der Einschreibeunterlagen bezahlt die Universität Tübingen.
Hinweis zulassungsbeschränkte Fächer
Bei allen zulassungsbeschränkten Fächern ist vor der Einschreibung eine Bewerbung erforderlich. Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung. Diesem Verzeichnis der Studiengänge können Sie entnehmen, ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist.
Sofern Sie sich hier zum Studium beworben haben, erhalten Sie nach dem Abschluss des Verfahrens einen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid per Post zugesandt. Die Bescheide werden dabei für jedes Studienfach separat verschickt.
Die Einschreibefrist steht dann im Zulassungsbescheid. Wird diese Einschreibefrist nicht wahrgenommen, erlischt der Zulassungsbescheid. Dies gilt auch für die Bewerbungen, die über die hochschulstart.de (ehelmals ZVS) laufen.
De Einschreibeunterlagen für zulassungsbeschränkte Fächer finden Sie im oberen Teil dieser Seite zum Download.
In den Einschreibeunterlagen ist dann auch ausführlich erläutert, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung vorlegen müssen. Bei Studienanfängern ist auf jeden Fall eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, eine einfache unbeglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (diese Kopie muß mindestens das Bild, Name, Vorname und Geburtsdatum umfassen), ein Nachweis zur Krankenversicherung und ein Passbild aus neuerer Zeit zusammen mit dem ausgefüllten Einschreibeantrag vorzulegen.
Hinweis schriftliche Einschreibung
An der Universität Tübingen gibt es die schriftliche Einschreibung für Deutsche und EU-Angehörige. Es reicht für die Einschreibung also aus, wenn Sie die vollständigen Einschreibeunterlagen rechtzeitig ( maßgeblich ist der Eingang bei der Studentenabteilung der Universität Tübingen ! ) hierher schicken oder in den Hausbriefkasten werfen.
Eine Einschreibung per Telefax oder Email ist nicht möglich.
Ausnahme: Ausländische Studierende (nicht aber EU-Angehörige) müssen sich persönlich einschreiben. Dabei ist der Pass zur Überprüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen vorzulegen.
Promotionsstudenten
Für Promotionsstudenten gibt es eine Sonderregelung. Sie können sich an der Universität Tübingen jederzeit einschreiben. Es ist also z. B. Anfang März noch eine Einschreibung für das Wintersemester möglich. Eine Einschreibung als Promotionsstudent ist jedoch nur möglich, wenn Sie von der Fakultät als Doktorand angenommen wurden und hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen können. Die Einschreibeunterlagen erhalten auch Sie auf schriftliche Anforderung (per Brief, Postkarte, Telefax oder Email) zugesandt. Bitte geben Sie noch an, für welches Semester Sie sich einschreiben wollen.
Ausführlicher Informationen finden Sie auf der Seite Promotion.
Weiterer Verlauf der Einschreibung
Sobald Ihre Einschreibeunterlagen vollständig bei der Universität Tübingen eingegangen und die erforderlichen Gebühren bezahlt und bei der Universitätskasse verbucht sind, erfolgt die weitere Bearbeitung. Sie erhalten dann schnellstmöglich per Post einmal Ihren Leporello mit den Studienbescheinigungen und dem Datenkontrollblatt für das Studienbuch und dann separat Ihren Studierendenausweis und Ihr Studienbuch zugesandt. Ebenso erhalten Sie von uns per Post die Zugangsdaten für Ihre persönliche studentische Emailadresse. Eine Ausstellung von vorläufigen Bescheinigungen ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass in der Hauptphase der Einschreibung, insbesondere für das Wintersemester, die Bearbeitung und damit der Versand der ersten Unterlagen bis zu zwei Wochen dauern kann.
Wichtiger Hinweis zum Vorlesungsbeginn
Teilweise erfolgen bereits vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn (hier finden Sie die Semestertermine) erste Einführungsveranstaltungen oder Eintragungen in Seminarlisten. Hierzu ist teilweise die Vorlage von Studienbescheinigungen oder vom Studierendenausweis erforderlich. Informationen zur Vorlesungen, Seminaren usw. finden Sie im Internet bei den einzelnen Fakultäten bzw. über CAMPUS und teilweise auf den "Schwarzen Brettern" in den einzelnen Instituten. Erledigen Sie deshalb bitte im eigenen Interesse Ihre Einschreibung auch bei zulassungsfreien Fächern so früh wie möglich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Studienanfänger.
Studentensekretariat
Die Immatrikulation erfolgt beim Studentensekretariat:
Universität Tübingen
Zentrale Verwaltung
Studentensekretariat
Wilhelmstraße 11
72074 Tübingen
Nächste Termine
• Bewerbungsschluss Sommersemester 2012 für zulassungsbeschränkte Fächer am 15. Januar 2012
• Rückmeldefrist Sommersemester 2012 vom 15. Januar 2012 bis zum 15. Februar 2012
• Hier finden Sie die Termine weiterer Veranstaltungen zum Studienanfang

