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Beiträge zum deutschen Föderalismus
Alexandra Zoller
S. 270-289
Das Subsidiaritätsprinzip ist seit dem Maastrichter Vertrag auf EU-Ebene verankert. Im Vorfeld des EU-Verfassungsvertrages war es Bestandteil zahlreicher Diskussionen. Insbesondere die deutschen Länder hatten großes Interesse an einer klareren Kompetenzverteilung.
Der EU-Vertrag sieht folgende Regelungen vor: Die EU muss zukünftig begründen, warum sie ein Tatbestand besser regeln kann als ihre Mitgliedstaaten oder die regionale bzw. lokale Ebene; klarere Kompetenzabgrenzungen wurden durch die Einteilung der Politikbereiche in drei Kompetenzkategorien erreicht. Schließlich können Subsidiaritätsverstöße der EU-Organe mithilfe eines so genannten Frühwarnsystems durch nationale Parlamente gerügt werden, auch durch den Bundesrat.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Subsidiaritätsprinzip im Verfassungstext gestärkt wurde. Durch das Klagerecht des Bundestages und Bundesrates dürfte auch eine zunehmende Europäisierung der nationalen Parlamente statt finden.
Zitiervorschlag für diesen Artikel:
Zoller, Alexandra 2005: Das Subsidiaritätsprinzip im Europäischen Verfassungsvertrag und seine innerstaatliche Umsetzung in Deutschland, in: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung (Hrsg.): Jahrbuch des Föderalismus 2005.
Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 270-289.
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Quelle: http://www.uni-tuebingen.de/ezff/jahrbuch2005_zoller.html