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Beiträge zum deutschen Föderalismus
Jörg Kinzig / Benjamin Steinhilber
S. 188-203
Im Zuge der Neustrukturierung der Gesetzgebungskompetenzen anlässlich der so genannten Föderalismusreform im Jahre 2006 wurde eine ausschließliche Zuständigkeit der Bundesländer für den Strafvollzug statuiert. Der vorliegende Beitrag zeigt zunächst auf, dass hierdurch von einer über 100-jährigen, bisher einhellig vertretenen Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung abgewichen wurde, die sich im Jahr 1977 in einem Bundes-Strafvollzugsgesetz niedergeschlagen hat. Nach Schilderung dreier ausgewählter Problembereiche der heutigen Wirklichkeit in deutschen Strafanstalten werden die Argumente der Befürworter und Gegner einer Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder nachgezeichnet. Danach beleuchten die Autoren einige zentrale Regelungskomplexe der neuen Gesetze in den Bundesländern Bayern, Hamburg und Niedersachsen, sofern sie den Erwachsenenvollzug regeln. Abschließend wird eine vorläufige Einschätzung der Auswirkungen der neuen Kompetenzverteilung auf dem Sektor des Strafvollzuges vorgenommen, wobei die Verfasser zu einem wenig hoffnungsvollen Zwischenfazit gelangen.
Zitiervorschlag für diesen Artikel:
Kinzig, Jörg /Steinhilber, Benjamin 2008: Der Strafvollzug in der Hand der Bundesländer: Entwicklung und erste Auswirkungen einer (mutmaßlich missglückten) Reform, in: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung (Hrsg.): Jahrbuch des Föderalismus 2008.
Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 188-203.
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Quelle: http://www.uni-tuebingen.de/ezff/jahrbuch2008_kinzig-steinhilber.html