Sie sind hier: EZFF >> Jahrbuch des Föderalismus >> Jahrbücher >> Band 9 >> Föderalismus-Reform I:...
Beiträge zum deutschen Föderalismus
Christian Rahm
S. 204-215
Die Regulierung des Wohnungswesens hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend vom Bund auf die Länder verlagert. Diese Entwicklung, die sich noch fortsetzen wird, kann nicht reduziert auf die Föderalismusreform I und die damit zum 01.09.2006 übertragenen Gesetzgebungskompetenzen beschrieben werden. Unübersehbar ist vielmehr ein jahrzehntelanger Prozess hin zur Föderalismusreform und deren Umsetzung auf Landesebene. Mit der durchgreifenden Erkenntnis, dass in Deutschland anstelle eines homogenen Wohnungsmarktes eine Vielzahl von unterschiedlichen Wohnungsteilmärkten besteht, die sich mittlerweile zum Teil sehr deutlich auseinanderentwickelt haben, erfuhr dieser Prozess eine kräftige Beschleunigung. Unter diesen Umständen war die Einbeziehung des Wohnungswesens in die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz im Zusammenhang mit dem Abbau der Mischfinanzierung im Grunde vorgezeichnet. In den unterschiedlichen Ansätzen der Länder zur Umsetzung der Föderalismusreform I kommen nun sowohl die unterschiedlichen wohnungswirtschaftlichen Gegebenheiten als auch die unterschiedlichen wohnungspolitischen Vorstellungen in diesen Ländern zum Ausdruck.
Zitiervorschlag für diesen Artikel:
Rahm, Christian 2008: Die Umsetzung der Föderalismusreform I am Beispiel des öffentlichen Wohnungsrechts in Bayern, in: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung (Hrsg.): Jahrbuch des Föderalismus 2008.
Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 204-215.
© 2000-2011 EZFF - Impressum - Haftungsausschluss - Kontakt
Quelle: http://www.uni-tuebingen.de/ezff/jahrbuch2008_rahm.html