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Beiträge zum deutschen Föderalismus
Werner Reutter
S. 239-253
Die Bundesländer können Eigenstaatlichkeit nur beanspruchen, wenn ihnen ihnen das Recht zur Verfassunggebung nicht nur normativ, sondern auch faktisch zusteht. Landesverfassungen müssen sich also in die bundesstaatliche Ordnung einpassen und gleichzeitig die staatliche Autonomie der Länder legitimierend begründen. Landesverfassungen sind dabei nicht als Manifestationen des souveränen Volkswillens zu verstehen. Vielmehr fußt die Legitimität von Landesverfassungen auf einem pluralistischen Konstituierungsverfahren (von Beyme). Hinzu kommt, dass die Normenkomplexe der Länder den sich wandelnden Anforderungen kontinuierlich angepasst werden.
Zitiervorschlag für diesen Artikel:
Reutter, Werner 2008: Verfassunggebung und Verfassungsänderungen in den Ländern, in: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung (Hrsg.): Jahrbuch des Föderalismus 2008.
Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 239-253.
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Quelle: http://www.uni-tuebingen.de/ezff/jahrbuch2008_reutter.html