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Beiträge zum deutschen Föderalismus
Matthias Rürup
S. 172-187
Mit der im Sommer 2006 beschlossenen Föderalismusreform I gingen auch eine Reihe von (kleineren) Veränderungen in der schulpolitischen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern einher. Der Artikel beschreibt diese Veränderungen und ihre Konsequenzen, soweit sie seit 2006 sichtbar wurden. Fünf Thesen leiten dabei die Erörterungen: 1. Der faktische Einfluss des Bundes auf die deutsche Schulpolitik ist durch die Föderalismusreform 2006 nicht wesentlich reduziert worden. 2. Die gefundene Kompetenzverteilung kann grundsätzlich als produktiv, da aufgabenorientiert, beschrieben werden. In der Schulpolitik konzentriert sich die Mitwirkung des Bundes auf aktuell neu entstehende nationale Bildungsmonitoring im internationalen Vergleich, während für die konkrete Administration und Organisation des Schulwesens allein die Länder Verantwortung tragen. 3. Das Entwicklungspotential der schulpolitisch relevanten Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern erscheint dennoch als erheblich. 4. Das Hauptproblemfeld der Föderalismusreform in der Schulpolitik ist dabei die länderübergreifend koordinierte Gestaltung von Innovationsprozessen. 5. Die Potentiale der Föderalismusreform I werden sich allerdings erst am Erfolg der Föderalismusreform II erweisen.
Zitiervorschlag für diesen Artikel:
Rürup, Matthias 2008: Schulpolitik im deutschen Bundesstaat zwei Jahre nach der Grundgesetznovelle 2006, in: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung (Hrsg.): Jahrbuch des Föderalismus 2008.
Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 172-187.
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Quelle: http://www.uni-tuebingen.de/ezff/jahrbuch2008_ruerup.html