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Regionale und kommunale Kooperation in Europa
Johannes Maier
S. 455-468
Der EVTZ stellt mit seiner neuen rechtsverbindlichen institutionellen Form eine gewaltige Bereicherung für die zunehmende Zusammenarbeit von österreichischen Ländern und Gemeinden über die nationalen Grenzen hinweg dar. Die Österreichische Bundesverfassung ist jedoch inhaltlich wie auch bezüglich der Verfahren für grenzübergreifende öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse äußerst restriktiv. Das Bundes-Verfassungsgesetz kann gegenüber dem Fortschritt der europäischen Integration betreffend die Zusammenarbeit der subnationalen Ebene über die Grenzen hinweg als blind angesehen werden. In Ermangelung einer eindeutigen Ermächtigung berufen sich die österreichischen Länder auf ihre generelle Zuständigkeitsklausel und erlassen die notwendigen Gesetze auf Landesebene, damit das Rechtsinstitut eines EVTZ anwendbar gemacht wird. Diese Vorgangsweise bekräftigt das bundesstaatliche Prinzip der österreichischen Verfassung. Damit wird jedoch die offene Frage der innerstaatlichen Zuständigkeit auf die Vollziehung abgewälzt. Eine Anpassung des österreichischen Verfassungsrechts und seine Modernisierung für Formen der Multi-level-Governance erscheinen dringend geboten.
Zitiervorschlag für diesen Artikel:
Maier, Johannes 2009: Rechtliche Hindernisse für die Implementierung des EVTZ-Instruments in die föderale Verfassungsstruktur Österreichs, in: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung (Hrsg.): Jahrbuch des Föderalismus 2009.
Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 455-468.
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Quelle: http://www.uni-tuebingen.de/ezff/jahrbuch2009_maier.html