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Beiträge zum deutschen Föderalismus
S. 225-235
Während die Föderalismusreform 2006 von dem Ziel getragen war, die Kompetenzen von Bund und Ländern zu entflechten und die Länder gerade auch in ihrem Hauptbetätigungsgebiet, der Bildungspolitik, zu stärken, zeigte sich schon im zeitlichen Umfeld der Reform, dass politische Vorhaben wie die Exzellenzinitiative und der Hochschulpakt von den Ländern allein nicht zu finanzieren sind. Auch nach der Reform besteht zwar verfassungsrechtlich die Möglichkeit, dass der Bund sich in Fällen überregionaler Bedeutung an der Finanzierung von Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen beteiligt. Aufgrund der dabei bestehenden Verhinderungsmöglichkeiten einzelner Länder ist der Abstimmungsbedarf jedoch eher größer geworden. Insgesamt zeigen Bildungspolitiker in Bund und Ländern die Neigung, die Kompetenzbarrieren in der politischen Praxis zu überwinden; unter den dafür notwendigen politischen Arrangements leidet jedoch das ohnehin schlechte Ansehen des deutschen Bildungsföderalismus.
Zitiervorschlag für diesen Artikel:
Münch, Ursula 2009: Von Leuchttürmen, Bildungsgipfeln und Konjunkturtälern. Zur Topographie des deutschen Bildungsföderalismus, in: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung (Hrsg.): Jahrbuch des Föderalismus 2009.
Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 225-235.
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Quelle: http://www.uni-tuebingen.de/ezff/jahrbuch2009_muench.html