Regelungen zum Studienablauf - Informatik
Informatik (Bachelor)
Das Studium der Informatik als Bachelorstudiengang erfordert die regelmäßige Teilnahme an Pflichtmodulen (einschließlich Bachelorarbeit) mit einem Gesamtumfang von 99 Leistungspunkten (LP). 81 weitere LP sind mit Wahlpflichtmodulen zu erbringen. Die am Ende des Bachelorstudiums anzufertigende Bachelorarbeit umfasst 12 LP. Die erforderlichen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen ergeben sich aus der derzeit gültigen Prüfungs- und Studienordnung.
A. Pflichtmodule
- Informatik I+II (8+8 LP)
- Theoretische Informatik (8 LP)
- Algorithmen (8 LP)
- Einführung in die Technische Informatik (6 LP)
- Informatik der Systeme (4 LP)
- Praktikum Technische Informatik (6 LP)
- Programmierprojekt (8 LP)
- Logik (4 LP)
- Mathematik I+II+III (8+8+8 LP)
- Bachelorarbeit (15 LP: Praktische Arbeit und Bachelorthese 12 LP und Abschlussvortrag 3 LP)
B. Wahlpflichtbereiche
- Wahlpflichtbereich Angewandte Mathematik (4 LP)
- Wahlpflichtbereich Praktische Informatik (12 LP)
- Wahlpflichtbereich Theoretische Informatik (4 LP)
- Wahlpflichtbereichl Technische Informatik (8 LP)
- Wahlpflichtbereich Informatik (20 LP)
- Schwerpunktbereich (16 LP)
- Wahlpflichtbereich Schlüsselqualifikationen (17 LP)
Informatik (Bachelor Nebenfach)
Viele geistes- und sozialwissenschaftliche Bachelor-Studiengänge der Universität Tübingen lassen Informatik als Nebenfach zu, wobei hier für das Nebenfach in der Regel Leistungen im Umfang von 60 LP zu erbringen sind. In manchen Fällen ist dabei bei der Fakultät des Hauptfaches ein entsprechender Antrag auf Zulassung des Nebenfachs Informatik zu stellen.
Die Anforderungen im Nebenfach Informatik lauten damit ab WS 2010/11 wie folgt:
- Informatik A (Vorlesung Informatik I) (8 LP)
- Informatik B (Vorlesung Informatik II oder Theoretische Informatik) (8 LP)
- Informatik C, insgesamt 20 LP nach freier Wahl aus folgenden Optionen:
- Informatik II oder Theoretische Informatik (sofern nicht bereits unter b) gewählt)
- Einführung in die Technische Informatik
- Praktikum Technische Informatik
- Informatik der Systeme
- Algorithmen
- Mathematik I
Die erforderlichen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen ergeben sich aus der derzeit gültigen Prüfungs- und Studienordnung.
Die vor dem WS 2010/11 maßgebliche Regelung lautete wie folgt:
- Informatik I (8 LP)
- Informatik II (8 LP) oder Theoretische Informatik [Informatik III] (8 LP)
- Insgesamt 16 LP nach freier Wahl aus folgenden Optionen:
- Informatik II (8 LP) (sofern nicht bereits unter b) gewählt)
- Theoretische Informatik [Informatik III] (8 LP) (sofern nicht bereits unter b) gewählt)
- Technische Informatik I (4 LP), Technische Informatik II (4 LP)
- Algorithmen (8 LP)
- Mathematik I (sofern diese nicht im Hauptstudium belegt werden muss)
- Basispraktikum Technische Informatik (8 LP)
- Programmierpraktikum (8 LP)
Dabei gehören zu den Optionen im Wahlpflichtmodul Informatik auch die unter c) genannten Veranstaltungen, sofern sie nicht bereits unter c) gewählt wurden.
Informatik (Master)
Das Studium der Informatik als Masterstudiengang erfordert die regelmäßige Teilnahme an Pflichtmodulen (einschließlich Masterarbeit) mit einem Gesamtumfang von 30 Leistungspunkten (LP). 90 weitere LP sind mit Wahlpflichtmodulen zu erbringen. Die am Ende des Masterstudiums anzufertigende Masterarbeit umfasst 30 LP. Die erforderlichen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen ergeben sich aus der derzeit gültigen Prüfungs- und Studienordnung.
A. Pflichtveranstaltungen
- Masterarbeit (Praktische Arbeit und Masterthese 27 LP, Abschlussvortrag 3 LP) (30 LP)
B. Wahlpflichtveranstaltungen
- Wahlpflichtmodul Praktische Informatik (16 LP)
- Wahlpflichtmodul Theoretische Informatik (16 LP)
- Wahlpflichtmodul Technische Informatik (16 LP)
- Wahlpflichtmodul Informatik (16 LP)
- Schwerpunktmodul (16 LP)
- Wahlpflichtmodul Schlüsselqualifikationen (10 LP)
Informatik (Diplom)
Der Studiengang Informatik (Diplom) wurde zum Ende des Sommersemesters 2009 aufgehoben, so dass eine Einschreibung nur noch in höhere Fachsemester möglich ist.
Informatik (Magister Hauptfach)
Informatik als zweites Hauptfach in Magisterstudiengängen
Informatik kann auf Antrag als zweites Hauptfach in Magisterstudiengängen der Universität Tübingen studiert werden, d.h. als das Hauptfach, in dem nicht die Magisterarbeit geschrieben wird. Auf diesen Antrag hin, der an Prof. Schroeder-Heister als Institutsbeauftragten für Magisterstudiengänge zu richten ist, wird ein individueller Studienplan für das Studienfach Informatik erstellt. Dazu sollte eine persönliche Beratung bei Prof. Schroeder-Heister erfolgen.
Beispiel: genehmigungsfähiger Studienplan (auch ohne vorherige Beratung).
Grundstudium
- Informatik I (mit Schein)
- Informatik III (mit Schein)
- 1) Wahlweise Informatik II (mit Schein) ODER 2) Algorithmen (ohne Schein) + Technische Informatik II (mit Schein)
Orientierungsprüfung: Hier gelten die Regelungen des Diplomstudiengangs Informatik.
Zwischenprüfung: Je eine einstündige Klausur zu a), b) und c1) bzw.: a), b) und Technische Informatik. Die Klausuren finden studienbegleitend statt.
Hauptstudium
Zwei Gebiete aus der Informatik im Umfang von je 8 SWS (d.h. Theoretische/Praktische Informatik, Theoretische/Technische Informatik oder Praktische/Technische Informatik). Der Besuch von zwei Vorlesungen oder einer Vorlesung und einem Seminar muß durch Übungs- bzw. Seminarscheine nachgewiesen sein.
Studienarbeit (mit Schein)
Magisterprüfung: Zwei mündliche Prüfungen von je ½ Stunde zu den im Hauptstudium gewählten Gebieten, die zu einer Prüfung zusammengelegt werden können.
Der Antrag auf Erstellung eines Studienplans für Informatik als zweites Magisterhauptfach ist schriftlich an Prof. Schroeder-Heister zu stellen.
Der Antrag muß Name, Vorname, Geburtsdatum, Matrikelnummer (wenn vorhanden) und Bezeichnung des ersten Hauptfachs enthalten. Wenn keine vorherige persönliche Beratung erfolgt ist, wird davon ausgegangen, daß die Zuweisung des Musterstudienplans gewünscht wird. Die Zuweisung des Musterstudienplans stellt den Regelfall dar.
Hinweis zur Orientierungsprüfung: Die Regelung zur Orientierungsprüfung im Studienplan gilt nur für den Fall, daß die Prüfungsordnung für das erste Magisterhauptfach es zuläßt, daß die Orientierungsprüfung im zweiten Hauptfach abgelegt wird.
Antrag bei der 'Hauptfakultät': Für die Zulassung zu einem Magisterstudiengang mit Informatik als zweitem Hauptfach muß gegebenenfalls ein Antrag bei der Fakultät des ersten Hauptfachs gestellt werden, dem die Genehmigung der Informatik sowie der zugewiesene Studienplan beizufügen ist. Bitte ziehen Sie dazu die Magisterprüfungsordnung der jeweiligen Fakultät heran.
Hinweis zu möglicher Fehlinformation: Es ist leider wiederholt vorgekommen, daß von anderer Seite (einschließlich Zulassungs- und Beratungsstellen der Universität Tübingen) Studierenden mitgeteilt wurde, die Wahl von Informatik als zweitem Magisterhauptfach sei nicht möglich. Diese Auskunft ist nicht korrekt. Es gibt zwar keine Prüfungsordnung wie für Informatik als Nebenfach in Magisterstudiengängen. Der individuelle Studienplan, der in der Regel so lautet wie vorstehend beschrieben, fungiert jedoch wie eine Prüfungsordnung, indem er festlegt, welche Leistungen zu erbringen sind.
Verfahren bei der Zwischenprüfung
Für die Zwischenprüfungsklausuren (= Vordiplomsklausuren) melden Sie sich im Prüfungssekretariat Informatik (Frau Sabrowski) an. Die maßgeblichen Regelungen werden jeweils vor der Klausur durch Aushang bekanntgegeben. Nach Benotung der Klausur erhält Prof. Schroeder-Heister eine Mitteilung über das Ergebnis. Sobald Sie alle für das Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen Klausuren mit Erfolg absolviert haben, stellt Prof. Schroeder-Heister eine Zwischenprüfungsbescheinigung aus. In begründeten Fällen kann auch eine Bescheinigung über eine einzelne Zwischenprüfungsklausur ausgestellt werden.
Anmeldung zur Magisterprüfung
Die Anmeldung zur Magisterprüfung erfolgt in der Fakultät des (ersten) Hauptfaches, im folgenden "Hauptfakultät" genannt. Das Verfahren ist je nach Hauptfakultät etwas unterschiedlich. In jedem Fall ist es so, daß die Informatik gegenüber der Hauptfakultät bescheinigen muß, daß Sie die Prüfungsvoraussetzungen im Fach Informatik erfüllen. Manche Fakultäten stellen dazu ein Formular bereit. Wenn Sie mit diesem Formular und den entsprechenden Unterlagen (Zwischenprüfungsbescheinigung sowie Scheine, die gemäß Prüfungsordnung / Studienplan erforderlich sind) zur Beratung kommen, prüft Prof. Schroeder-Heister die Unterlagen und unterzeichnet das Formular. Wenn die Hauptfakultät kein Formular bereitstellt, stellt Prof. Schroeder-Heister eine entsprechende Bescheinigung aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand geben die Neuphilologische Fakultät und die Fakultät für Kulturwissenschaften Formulare aus, während die Fakultät für Philosophie und Geschichte sowie die Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften eine von der Informatik formulierte Bescheinigung erwarten. Bitte prüfen Sie vor Anmeldung bei der Hauptfakultät, welche Regelungen bestehen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner Informatik | Prof. Schroeder-Heister |
|---|---|
Adresse | Universität Tübingen |
kontakt |
Ansprechpartner Hauptfakultäten | Ansprechpartner | Telefon | |
|---|---|---|---|
Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften | Fakultätassistentin: Meike Rehburg | 29-76857 | meike.rehburg (at) uni-tuebingen.de |
Fakultät für Kulturwissenschaften Prüfungsangelegenheiten | Ute Horack | 29-76859 | ute.horack (at) uni-tuebingen.de |
Neuphilologische Fakultät | Fakultätassistentin: Dr. Heike Winhart | 29-76855 | heike.winhart (at) uni-tuebingen.de |
Philosophisches Seminar | Seminarassistent: Dietmar Koch | 29-76852 | dietmar.koch (at) uni-tuebingen.de |
Historisches Seminar | Fakultätsassistent: Dr. Stefan Zauner | 29-76854 | stefan.zauner (at) uni-tuebingen.de |
Informatik (Magister Nebenfach)
Informatik als Nebenfach in Magisterstudiengängen
Informatik kann ohne besonderen Antrag als eines der beiden Nebenfächer in Magisterstudiengängen der Universität Tübingen studiert werden. Die Anforderungen im Nebenfach Informatik werden durch die entsprechende Prüfungsordnung festgelegt.
Hinweis zur Orientierungsprüfung: Für Magisterstudiengänge gilt generell, daß die Orientierungsprüfung nur in einem Fach abgelegt wird. In der Regel ist dies das Magisterhauptfach. Manche Magisterprüfungsordnungen lassen jedoch zu, daß die Orientierungsprüfung auch in einem Nebenfach abgelegt werden kann. Auf diesen möglichen Fall beziehen sich die Regelungen zur Orientierungsprüfung in der Prüfungsordnung für Informatik als Magisternebenfach. Wenn Sie also ein Hauptfach studieren, das die Orientierungsprüfung nur im Hauptfach zuläßt (wie z.B. Philosophie), können Sie diese Regelungen ignorieren.
Verfahren bei der Zwischenprüfung
Für die Zwischenprüfungsklausuren (= Vordiplomsklausuren) melden Sie sich im Prüfungssekretariat Informatik (Frau Sabrowski) an. Die maßgeblichen Regelungen werden jeweils vor der Klausur durch Aushang bekanntgegeben. Nach Benotung der Klausur erhält Prof. Schroeder-Heister eine Mitteilung über das Ergebnis. Sobald Sie alle für das Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen Klausuren mit Erfolg absolviert haben, stellt Prof. Schroeder-Heister eine Zwischenprüfungsbescheinigung aus. In begründeten Fällen kann auch eine Bescheinigung über eine einzelne Zwischenprüfungsklausur ausgestellt werden.
Anmeldung zur Magisterprüfung
Die Anmeldung zur Magisterprüfung erfolgt in der Fakultät des (ersten) Hauptfaches, im folgenden "Hauptfakultät" genannt. Das Verfahren ist je nach Hauptfakultät etwas unterschiedlich. In jedem Fall ist es so, daß die Informatik gegenüber der Hauptfakultät bescheinigen muß, daß Sie die Prüfungsvoraussetzungen im Fach Informatik erfüllen. Manche Fakultäten stellen dazu ein Formular bereit. Wenn Sie mit diesem Formular und den entsprechenden Unterlagen (Zwischenprüfungsbescheinigung sowie Scheine, die gemäß Prüfungsordnung / Studienplan erforderlich sind) zu mir kommen, prüft Prof. Schroeder-Heister die Unterlagen und unterzeichnet das Formular. Wenn die Hauptfakultät kein Formular bereitstellt, stellt Prof. Schroeder-Heister eine entsprechende Bescheinigung aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand geben die Neuphilologische Fakultät und die Fakultät für Kulturwissenschaften Formulare aus, während die Fakultät für Philosophie und Geschichte sowie die Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften eine von der Informatik formulierte Bescheinigung erwarten. Bitte prüfen Sie vor Anmeldung bei der Hauptfakultät, welche Regelungen bestehen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner Informatik | Prof. Schroeder-Heister |
|---|---|
Adresse | Universität Tübingen |
kontakt |
Ansprechpartner Hauptfakultäten | Ansprechpartner | Telefon | |
|---|---|---|---|
Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften | Fakultätassistentin: Meike Rehburg | 29-76857 | meike.rehburg (at) uni-tuebingen.de |
Fakultät für Kulturwissenschaften Prüfungsangelegenheiten | Ute Horack | 29-76859 | ute.horack (at) uni-tuebingen.de |
Neuphilologische Fakultät | Fakultätassistentin: Dr. Heike Winhart | 29-76855 | heike.winhart (at) uni-tuebingen.de |
Philosophisches Seminar | Seminarassistent: Dietmar Koch | 29-76852 | dietmar.koch (at) uni-tuebingen.de |
Historisches Seminar | Fakultätsassistent: Dr. Stefan Zauner | 29-76854 | stefan.zauner (at) uni-tuebingen.de |
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