Verwendung der Studiengebühren

Die Studiengebühren stehen der Universität Tübingen seit 2007 zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre gem. § 4 LHGebG zur Verfügung. Über die Verwendung der Einnahmen ist im Rahmen des Landeshochschulgesetzes im Benehmen mit einer Vertretung der Studierenden zu entscheiden.

 

Verwendung 2010 (SS und WS 10/11)

ehemalige Fakultäten

Lehrauf-
tragsmittel

Exkursions-mittel

belastungs-bezogene Anteile

Bewilligungen
auf Antrags-
basis

Gesamt-budget

Philosophie und Geschichte

5.000

4.000

83.840

295.000

387.840

Neuphilologie

  • Englisches Seminar

158.250

4.000

264.591

740.000

1.166.841

Kulturwissenschaften

74.000

24.000

74.831

278.000

450.831