Beförderungsmittel

 

Grundsätzlich sind regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel (Bahn, Bus, in bestimmten Fällen auch Flugzeuge) zu nutzen.

 

Für die Nutzung des Privatfahrzeuges ist im Dienstreiseantrag eine Begründung anzugeben. Anhand dieser wird entschieden, ob ein triftiger Grund zur Benutzung des Kfz vorliegt (siehe Fahrkostenerstattung privates Kraftfahrzeug).