Beurlaubung

 

Eine Beurlaubung ist erforderlich:

-          wenn die Dienstreise nicht genehmigt wurde,

oder

-          kein überwiegend dienstliches Interesse vorliegt.

 

Soweit die Teilnahme an bspw. Tagungen, Kongressen, Lehrgängen etc. Dienstaufgabe ist, handelt es sich um eine Dienstreise.