Dienstreisegenehmigung Notwendigkeit einer
Dienstreisegenehmigung Dienstreisen müssen grundsätzlich vor Antritt der Reise schriftlich genehmigt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Beantragen Sie daher die Dienstreisegenehmigung
mindestens 10 Tage Zweck einer
Dienstreisegenehmigung Die schriftliche Dienstreisegenehmigung
·
vereinfacht
die Reisekostenabrechnung und schafft zugleich eine ausreichende Grundlage
für die Festsetzung der Reisekostenvergütung und der
Rechnungslegung. Formales Erfordernis bei
Dienstreisegenehmigungen Dienstreisegenehmigungen müssen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Das Original der Dienstreisegenehmigung wird der Antragstellerin/dem Antragsteller nach Genehmigung zurück gesandt. Dieses ist nach Beendigung der Dienstreise der Reisekostenabrechnung beizufügen. Das andere Exemplar verbleibt in den Akten der genehmigenden Stelle zum Zwecke etwaiger Nachfragen oder zum Nachweis bei Schadensfällen. Bitte fügen Sie dem Dienstreiseantrag immer Einladungen, Programme, Teilnahmebestätigungen oder sonstigen Schriftverkehr bei.
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