Dienstreisender

 

Dienstreisende sind

-          im Landesdienst stehende Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,

-          Beamtinnen und Beamte,

-          Angestellte,

-          Arbeiterinnen und Arbeiter sowie

-          wissenschaftliche Hilfskräfte, die eine Dienstreise oder einen Dienstgang durchführen.

 

Keine Dienstreisende sind

-          Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren,

-          Privatdozentinnen und Privatdozenten,

-          Lehrbeauftragte,

-          Studierende,

-          Stipendiatinnen und Stipendiaten,

-          Diplomandinnen und Diplomanden,

-          Doktorandinnen und Doktoranden (ausgenommen sie stehen als Angestellte oder wissenschaftliche Hilfskräfte im Landesdienst),

-          Personen, die nicht bei der Universität Tübingen beschäftigt sind

(z. B. Gastwissenschaftler) und

-          Privatbedienstete von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern.


Sofern dieser Personenkreis Reisen durchführt, die im überwiegenden Interesse des Landes Baden-Württemberg bzw. der Universität Tübingen liegen, kann eine Reisekostenvergütung in Anlehnung an die für Dienstreisende gültigen Bestimmungen gewährt werden.