Dienstreisende sind - im Landesdienst stehende Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, - Beamtinnen und Beamte, - Angestellte, - Arbeiterinnen und Arbeiter sowie - wissenschaftliche Hilfskräfte, die eine Dienstreise oder einen Dienstgang durchführen. Keine Dienstreisende sind - Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, - Privatdozentinnen und Privatdozenten, - Lehrbeauftragte, - Studierende, - Stipendiatinnen und Stipendiaten, - Diplomandinnen und Diplomanden, - Doktorandinnen und Doktoranden (ausgenommen sie stehen als Angestellte oder wissenschaftliche Hilfskräfte im Landesdienst), - Personen, die nicht bei der Universität Tübingen beschäftigt sind (z. B. Gastwissenschaftler) und - Privatbedienstete von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern.
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