Genehmigende Stelle
Dezentrale Verwaltung
Innerhalb der Fakultäten,
Institute, Seminare, Sonderforschungsbereiche (SFB), Graduiertenkollegs sowie
aller Einrichtungen, die Reisekostenmittel selbst bewirtschaften sind dies:
- Leiter und Leiterinnen
der jeweiligen Einrichtung (Dekan, Institutsdirektor, Seminardirektor,
Projektleiter von SFB und Drittmittelprojekten).
Die Zuständigkeit kann delegiert werden. In diesem Fall teilen Sie
dies bitte dem Dez. IV Abt. 1 mit.
Dienstreisegenehmigungen
in eigener Sache sind jedoch unzulässig.
Daher sind bei Personalunion die Dienstreisen des Dekans vom Prodekan, bei
Instituts-, Seminardirektoren vom Dekan genehmigen zu lassen.
Zentrale Verwaltung
Innerhalb der Zentralen
Verwaltung und der Zentralen Universitätseinrichtungen ist
- der Kanzler der
Universität zuständig.
Exkursionen
Für Leiter studentischer
Exkursionen
- wird die Genehmigung
durch die Leiterin des Sachgebiets Reisekosten erteilt.
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