Wichtige Hinweise für Auslandsdienstreisen

 

Bei Genehmigung von Dienstreisen sind zwingend die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu beachten. Für den Fall, dass eine Reisewarnung bzw. eine Teilreisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen wurde, dürfen aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers/Dienstherrn Dienstreisen in die Regionen, aber auch in diese Länder, nicht genehmigt werden.

 

Der Dienstreisende ist gehalten, sich vor und während der Dienstreise über Veränderungen der Sicherheitslage zu informieren und bei Vorliegen einer (Teil-)Reisewarnung den Vorgesetzten/die Vorgesetzte zu informieren und die Dienstreise abzubrechen. Im Bedarfsfall kann der Kontakt zur Deutschen Botschaft vor Ort aufgenommen werden.

 

Das Auswärtige Amt können Sie über eine jederzeit erreichbare Notrufnummer erreichen:

 

http://www.auswartiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/15-Notrufnummer.html?nn=382588

 

Darüber hinaus können deutsche Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler ihre Dienstreise beim Auswärtigen Amt anzeigen:

 

https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action