Abrechnung

 

Mit der Exkursionsabrechnung werden die für die Studierenden entstandenen Gesamtkosten ermittelt. Anteile von Gästen, extern Studierenden sowie Exkursionsleitern sind herauszurechnen.

Gemäß Rektoratsbeschluss vom 15.04.2015 sind Exkursionen über einen Innenauftrag abzuwickeln und können bis zu 2/3 der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses legen die Fakultäten nach Verfügbarkeit der Mittel fest.

 

Fahrtkosten
Die Höhe der Wegstreckenentschädigung richtet sich nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes.
Es wird jedoch keine Mitnahmeentschädigung für Studierende  berücksichtigt.

 

Verpflegungs-/Übernachtungskosten
Bei mehrtägigen Exkursionen werden 20,00 € Tagegeld bei 24-stündiger Abwesenheit für Studierende angesetzt. An- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt.

 

Sind in den Übernachtungskosten Mahlzeiten enthalten, ist das Tagegeld wie folgt  zu kürzen:

 

Frühstück:                    4,00 €

Mittagessen:               10,00 €

Abendessen:                 6,00 €

 

Die Übernachtungspauschale beträgt 20,00 €. Kosten für Übernachtung über dem Pauschalwert sind durch Beleg nachzuweisen. Es können höchstens 60,00 € je Student und Nacht in der Exkursionsabrechnung angesetzt werden.

 

Nebenkosten
Nebenkosten sollten ebenfalls mit Belegen nachgewiesen werden.
Keine anrechenbaren Nebenkosten sind insbesondere Trinkgelder und Geschenke.