Umzugskartons

 

Die Zentrale Fahrbereitschaft stellt für dienstliche Zwecke Umzugskartons zur Verfügung:

 

Bitte beachten Sie:

·        Die Umzugskartons können mit einem gesonderten Vordruck (Downloadbereich) schriftlich bei der Zentralen Fahrbereitschaft angefordert werden.

·        Hinsichtlich der Rückgabe der Kartons wenden Sie sich ebenfalls an die Zentrale Fahrbereitschaft.

·        Die Umzugskartons dienen ausschließlich zum Transport von Umzugs- und sonstigem Transportgut, d. h. sie dürfen nicht zur Lagerung von Gegenständen benutzt werden.

·        Umzugskartons, die nicht zurückgegeben werden, werden mit 2 €/Stück in Rechnung gestellt.