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Beauftragte für Chancengleichheit

 

 

 

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Information

Leider kommt es auch an der Universität immer wieder vor, dass sich Frauen belästigt oder diskriminiert fühlen.
Die Wahrnehmung ist dabei individuell sehr verschieden. Was die eine als anzüglich oder sogar bedrohlich empfindet, ist vom anderen nur als Scherz gemeint. Der Begriff der sexuellen Belästigung bezeichnet eine Vielzahl von nach Art und Schweregrad unterschiedlichen diskriminierenden und degradierenden Handlungen und Verhaltensweisen. Deshalb wird er durch die Begriffe "sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt" ersetzt.

Sexuelle Diskriminierung: Herabsetzung, Benachteiligung aufgrund des Geschlechts
Sexuelle Belästigung: verbale und körperliche Übergriffe auf die Person
Sexuelle Gewalt: Nötigung und Vergewaltigung

Die Universität Tübingen hat eine eigene Richtlinie zum Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung erlassen.

Für ein vertrauliches Gespräch wenden Sie sich bitte als Beschäftigte der Universität Tübingen an die Beauftragte für Chancengleichheit, als Beschäftigte des Universitätsklinikums an die Beauftragte für Chancengleichheit im Klinikum und als Studentin oder Wissenschaftlerin an das Büro der Gleichstellungsbeauftragte der Universität Tübingen.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf einer Sonderseite der Universität zum Thema sexuelle Belästigung

www.uni-tuebingen.de/sexuelle-belaestigung/

und auf der Homepage des Gleichstellungsbüro der Universität Tübingen:

www.uni-tuebingen.de/uni/qbf/themen/the_sbl.html

Broschüre zum Thema sexuelle Belästigung [Download als PDF-Datei]

 

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Info / Index / ©Universität Tübingen / Stand: 21.12.2007