Beauftragte für Chancengleichheit |
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[back] InformationLeider kommt es auch an der Universität immer wieder vor, dass
sich Frauen belästigt oder diskriminiert fühlen. Sexuelle
Diskriminierung: Herabsetzung, Benachteiligung aufgrund des Geschlechts Die Universität Tübingen hat eine eigene Richtlinie zum Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung erlassen. Für ein vertrauliches Gespräch wenden Sie sich bitte als Beschäftigte der Universität Tübingen an die Beauftragte für Chancengleichheit, als Beschäftigte des Universitätsklinikums an die Beauftragte für Chancengleichheit im Klinikum und als Studentin oder Wissenschaftlerin an das Büro der Gleichstellungsbeauftragte der Universität Tübingen.
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