Stipendiaten und Free Mover, befristete Studienaufenthalte
Befristete Studienaufenthalte (Zeitstudium)
- Sind Sie Stipendiat einer Stipendienorganisation (DAAD, KAAD, Fulbright etc.), dann bewerben Sie sich bitte direkt bei der Stiftung. Sie erhalten von dort Hinweise und Formulare zum weiteren Vorgehen.
- Sie sind „Free Mover“ und wollen einen befristeten Studienaufenthalt an der Universität Tübingen verbringen. Sie benötigen eine Empfehlung eines/r Lehrenden der Fakultät der Universität Tübingen, an der Sie studieren wollen. Diese Empfehlung legen Sie bitte Ihrer Bewerbung bei.
Die kompletten Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an das Akademische Beratungszentrum.
Bitte beachten Sie:
- als Zeitstudent (Stipendiat oder „Free Mover“) können Sie keine Zwischen- oder Abschlussprüfung an der Universität Tübingen ablegen;
- Sie müssen den Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit nicht obligatorisch erbringen.
Nur für ERASMUS- und Austauschstudierende:
Zuständige Stelle für Studierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms oder EU-Mobilitätsprogramms einen Studienaufenthalt an der Universität Tübingen durchführen wollen, ist das Dezernat Internationale Beziehungen, Wilhelmstr. 9, 72074 Tübingen.

