Bewerbung für Internationale Studierende (ausgenommen: EU-Bürger, Bildungsinländer sowie Austausch- und ERASMUS-Programme)

Internationale Studierende* bewerben sich für die Zulassung zum Studium in Tübingen bei der Abteilung "Beratung und Zulassung internationaler Studierender" (Dezernat III.2). Dies betrifft:

 

*ausgenommen: Bildungsinländer, EU-Bürger (oder Gleichgestellte), ERASMUS- und Austauschstudierende

Bewerbung für EU-Bürger und Bildungsinländer

Online-Bewerbung für EU-Bürger, ihnen Gleichgestellte* für zulassungsbeschränkte Fächer im 1. Fachsemester (ausgenommen Bewerbungen für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, siehe unten).

Wichtige Hinweise:

Bewerbung für EU Bewerber und ihnen Gleichgestellte für zulassungsbeschränkte Fächer im höheren (2. und höheres Fachsemester) Download Zulassungsantrag

Bitte senden sie diese Bewerbung zusammen mit dem ausgefüllten Formular "Zusatzblatt über bisher erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen an:

Beratung und Zulassung internationaler Studierender, Wilhelmstr. 11, 72076 Tübingen


Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Abteilung Beratung und Zulassung internationaler Studierender

 

* Gleichgestellte sind:

  • Bürger aus Island, Norwegen und Lichtenstein sowie Bewerber, deren Familienangehörige zu diesen beiden Personenkreisen gehören und in Deutschland beschäftigt sind
  • Bildungsinländer sind alle Bewerber, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, also auch Ausländer und Staatenlose mit deutschem Abitur.

Bewerbung für ERASMUS- und Austauschstudierende

Wichtiger Hinweis:

Für Bildungsinländer gilt das selbe Bewerbungsverfahren wie für deutsche Studierende:

Bewerbung für Internationale Studierende für die Fächer Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie

Internationale Studienbewerber, die in Tübingen Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie (Staatsexamen) studieren möchten:

 

*wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  1. Bildungsinländer
  2. EU-Bürger,
  3. Bürger aus Island, Norwegen und Lichtenstein
  4. sowie Bewerber, deren Familienangehörige
    zu diesen beiden Personenkreisen
    gehören und in Deutschland beschäftigt
    sind