Auslandspraktika

  • ERASMUS Praktikum

    - innerhalb der Studierendenmobilität (student mobility studies)
    Praktika sind förderbar, wenn sie im Rahmen eines gebilligten Mobilitätsprogramms stattfinden, anerkannt und nicht gleichzeitig durch ein anderes Programm der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden. Die Dauer des Praktikums darf längstens 3 Monate, die Gesamtförderdauer von Auslandsstudium und Auslandspraktikum nicht länger als 12 Monate betragen und muss innerhalb des Vertragszeitraums (1. Juli bis 30. September eines jeden Jahres) liegen.
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  • ERASMUS Placements

    - außerhalb der Studierendenmobilität (student mobility placements)
    Förderbar sind Pflichtpraktika als auch optionale Praktika in Unternehmen, aber auch anderen Einrichtungen wie Forschungszentren, Forschungslabors an Universitäten, Bildungszentren, gemeinnützige Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, etc., für immatrikulierte Studierende nach Abschluss des 1. Studienjahrs, innerhalb der Dauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monaten.
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  • LEONARDO da Vinci

    - Praktika für Graduierte werden im LEONARDO da Vinci Programm gefördert.
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  • IAESTE

    - Fachpraktika in den Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Land- und Forstwirtschaft werden im Programm IAESTE gefördert.