PROMOS – Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden
PROMOS, das Mobilitätsprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), soll mit Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Mobilität von Studierenden leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden ermöglichen. Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studierenden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keinem der strukturierten Programme förderbar ist. Die Stipendien werden von den Hochschulen selbst in einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren vergeben.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Universität Tübingen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Deutschen gleichgestellte Personen. In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/370.php Die Ausreise muss im Antragsjahr erfolgen. Monatsstipendien können dann bis maximal Ende Februar des Folgejahrs ausgezahlt werden.
Förderungswürdige Maßnahmen
Entsprechend ihrer Internationalisierungsstrategie fördert die Uni Tübingen mit PROMOS die folgenden Maßnahmen:
– Kurzstipendien für Abschlussarbeiten (1 bis 6 Monate): Es können Auslandsaufenthalte gefördert werden, die im Zusammenhang mit der Erstellung von Abschlussarbeiten für den Erwerb eines akademischen Grades erforderlich sind (Bachelor, Master, Magister, Diplom, Staatsexamen). Der zuständige Fachbereich muss das Vorhaben uneingeschränkt unterstützen. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben. Studiengebühren können nicht übernommen werden.
– Studien- und Wettbewerbsreisen: Studienreisen von Studierenden und Doktoranden ins Ausland können weltweit für maximal 12 Tage Dauer gefördert werden. Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmer und Tag. Diese beträgt für die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und die Türkei 30 EUR und für alle übrigen Länder 45 EUR. Die Reise muss von mindestens einem Hochschulvertreter begleitet und beantragt werden (gilt nicht für Wettbewerbe). Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm können nicht gefördert werden. Vortrags- oder Kongressreisen können nicht gefördert werden.
– Praktika (6 Wochen bis 6 Monate): Unbezahlte Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden. Ausnahme sind Studierende, die bereits für ein Praktikum im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben. Praktika bei Internationalen Organisationen, EU-Institutionen, Auslandsvertretungen Deutschlands, Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, Goetheinstituten und bei Deutschen Schulen im Ausland können ebenfalls nicht gefördert werden.
Fördersätze
Mit dem Programm werden Studien- und Praxisaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien und/oder Reisekostenpauschalen weltweit gefördert. Die Höhe der monatlichen Stipendienraten beträgt für die meisten Länder 300 Euro; die Reisekostenpauschalen sind abhängig vom jeweiligen Zielland. Die genauen Beträge können der DAAD-Tabelle entnommen werden. Studierende, die während ihres Auslandsaufenthalts gleichzeitig Auslandsbafög erhalten, müssen die PROMOS-Förderung im BAföG-Antrag angeben. Es besteht eine Anrechnungsfreiheit in Höhe von 300 Euro. Die Verrechnung mit den Leistungen des Auslandsbafög erfolgt immer durch die BAföG-Stellen. Eine Verlängerung der Stipendien über sechs Monate hinaus ist nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen und -frist
Die aktuellen Bewerbungsunterlagen sind in der Regel ab Ende November auf dieser Seite online. Die Bewerbungsfrist läuft dann bis Ende Januar. Die Unterlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt vollständig und zum Teil im Original eingereicht werden. Unvollständige Anträge werden nicht weiter bearbeitet. Über die eingereichten Anträge wird von einer Auswahlkommission unter Vorsitz von Herrn Professor Dr. Heinz-Dieter Assmann, Prorektor für Strukturangelegenheiten und Internationales, bis Ende Februar entschieden. Die ersten Auszahlungen erfolgen im April.
Die Bewerbungsunterlagen für PROMOS 2013 finden Sie hier.
Sprechzeiten
Weitere Informationen erhalten Sie im
Dezernat für Internationale Angelegenheiten
Martina Gebhard
Wilhelmstraße 9, 1. Stock
72074 Tübingen
Tel.: 07071/29-76460
martina.gebhard(at)uni-tuebingen.de.
Die Sprechzeiten sind werktags täglich (außer Mittwoch) von 9 bis 12 Uhr.
Geförderte Studienreisen
2012 wurden mit PROMOS 10 Studienreisen gefördert:
– Konzertreise nach Israel (Collegium Musicum)
– Shakespeare-Exkursion nach Großbritannien (Anglistik)
– Vis Arbitration Moot Court in Hongkong (Jura)
– Turnierfahrt zu den European Universities Debating Championship in Serbien (fächerübergreifend)
– Wettbewerbsreise zur National Model United Nations Conference in New York (Politik)
– Landeskundliche Exkursion in die Region Aquitaine nach Frankreich (Romanistik)
– International Field Course Experimental Ecology in Finnland (Biologie)
– Zoologische Exkursion nach Brasilien (Biologie)
– Parasitologische Exkursion nach Kamerun (Biologie)
– Vegetationsökologische Exkursion nach Israel (Biologie)

