Informationen für Studierende deutscher Partnerhochschulen und Doktoranden
Kursvoraussetzungen
1) Studierende deutscher Partnerhochschulen (Hochschulen mit Kooperationsvertrag: Stuttgart, Hohenheim, Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg) und Doktoranden können nach Bezahlung einer Kursgebühr an den Kursen teilnehmen, sofern Plätze zur Verfügung stehen. (siehe Termine)
2) Sie können sich auch nur zu Kursen einschreiben, für die Sie die entsprechenden Voraussetzungen (Einstufung oder Schein/Zertifikat) erfüllen. Diese entnehmen Sie aus den Kursbeschreibungen im Kursprogramm.
Bezahlung der Kursgebühr
Die Kursgebühr beträgt 45,- € pro Semesterwochenstunde.
Für Studierende der Partneruniversitäten gilt das Gleichstellungsprinzip, d.h. die Gebührensätze, die an der jeweiligen Universität für Sprachkurse erhoben werden.
HS Suttgart: kostenlos
HS Hohenheim: 10,- €
HS Rottenburg (Forstwirtschaft): kostenlos
Die Bezahlung erfolgt nur durch Einzugsermächtigung (per Lastschrift). Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung (hier als PDF-Datei) sorgfältig und vollständig aus und lassen Sie sie uns bitte umgehend zukommen bzw. geben Sie diese bei der Anmeldung ab.
Beachten Sie bitte, dass jede Fehlbuchung, die Ihnen oder Ihrer Bank zuzurechnen ist, zu Ihren Lasten geht und dass bei Rücktritt eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € einbehalten wird.
Einschreibeverfahren
Die Einschreibung deutscher Partnerhochschulen und Doktoranden erfolgt persönlich am Fachsprachezentrum (s. Adresse und Öffungszeiten).
Mehr Informationen über die persönliche Einschreibung.
Einschreibezeitraum
Diese Information finden Sie hier.


